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Nr. 158, siehe GAA, Bd. V, S. 216nothumbnail
Fürstlich Lippisches Militärgericht (Detmold) an Fürstlich Lippische Regierung (Detmold)
Brief


Nr. 688 M.

30pr. 3 Febr. 1828.

          An
Hochfürstliche Regierung!
Gehorsamster Bericht
des Militairgerichtes,
35die hinsichtlich des Nach

[GAA, Bd. V, S. 217]

 


lasses des Auditeur Rotberg
zu veranstaltende
      Edictalcitation betreffend.    Da der Auditeur Rot-
                            berg ohne Testament ver-
5                storben ist, übrigens auch
                            im Auslande sehr nahe

Verwandte besitzt, die, wenn auch seine hiesigen Verwandten
die Erbschaft ausschlagen, vielleicht späterhin bei
nicht vollkommen beobachteten Formalitäten, mit Anträgen
10und Ansprüchen auftreten möchten, ja selbst hier aus dem
Lippischen sich bereits ganz unbekannte, sich berechtigt glaubende
Erbansprecher gemeldet haben, so wird hinsichtlich des
Nachlasses des Auditeurs Rotberg eine legale Edictalcitation in
3 Blättern nöthig seyn.

15  Diese Edictalcitation wird aber einen Kostenaufwand von
circa 9 rthlrn., vorschußweise zu erlegen, verursachen. Baares
Geld noch sonstige baare activa sind in dem Nachlaß des
verstorbenen Auditeurs nicht enthalten; jedoch besitzt er an
einer goldnen Uhr, an circa 200 großentheils guten Büchern,
20p.p. Sicherheit zur Deckung der Gerichtsauslagen und den dazu
gehörigen Insinuationsgebühren hinlänglich.

  Unter diesen Umständen tragen die Unterzeichneten bei
Hochfürstlicher Regierung gehorsamst dahin an:

        betrachts der casu zweifellosen Sicherheit der
25        wieder zu ersetzenden Gerichtsgebühren dem
        Militairgericht aus der Militaircasse 9 rthlr. schr.
        neun Thaler zur Insertion der qu. Edictalladung
        hochgeneigtest vorschußweise anweisen zu lassen.

Detmold den 2t Febr. 1828.

30                                    Grabbe.