Nr. 158, siehe GAA, Bd. V, S. 216 | 02. Februar 1828 | | Fürstlich Lippisches Militärgericht (Detmold) an Fürstlich Lippische Regierung (Detmold) | Brief | | | | Vorangehend: | Nachfolgend: |
| Nr. 688 M. 30pr. 3 Febr. 1828. An Hochfürstliche Regierung! Gehorsamster Bericht des Militairgerichtes, 35die hinsichtlich des Nach [GAA, Bd. V, S. 217] lasses des Auditeur Rotberg zu veranstaltende Edictalcitation betreffend. Da der Auditeur Rot- berg ohne Testament ver- 5 storben ist, übrigens auch im Auslande sehr nahe Verwandte besitzt, die, wenn auch seine hiesigen Verwandten die Erbschaft ausschlagen, vielleicht späterhin bei nicht vollkommen beobachteten Formalitäten, mit Anträgen 10und Ansprüchen auftreten möchten, ja selbst hier aus dem Lippischen sich bereits ganz unbekannte, sich berechtigt glaubende Erbansprecher gemeldet haben, so wird hinsichtlich des Nachlasses des Auditeurs Rotberg eine legale Edictalcitation in 3 Blättern nöthig seyn. 15 Diese Edictalcitation wird aber einen Kostenaufwand von circa 9 rthlrn., vorschußweise zu erlegen, verursachen. Baares Geld noch sonstige baare activa sind in dem Nachlaß des verstorbenen Auditeurs nicht enthalten; jedoch besitzt er an einer goldnen Uhr, an circa 200 großentheils guten Büchern, 20p.p. Sicherheit zur Deckung der Gerichtsauslagen und den dazu gehörigen Insinuationsgebühren hinlänglich. Unter diesen Umständen tragen die Unterzeichneten bei Hochfürstlicher Regierung gehorsamst dahin an: betrachts der casu zweifellosen Sicherheit der 25 wieder zu ersetzenden Gerichtsgebühren dem Militairgericht aus der Militaircasse 9 rthlr. schr. neun Thaler zur Insertion der qu. Edictalladung hochgeneigtest vorschußweise anweisen zu lassen. Detmold den 2t Febr. 1828. 30 Grabbe. |
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