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Nr. 408, siehe GAA, Bd. VI, S. 38nothumbnail
Friedrich Althof (Detmold) an Fürstlich Lippische Regierung (Detmold)
Brief


Nr 4244

praes. am 12ten Julii 1833.

                        An
15                Hochfürstliche Regierung.
                  Aufgegebene unterthänige Erklärung
                          des
            Criminalgerichtssecretairs Althoff in Detmold,
            als Anwalts der Henriette Kehde zu Matorf,
20                            zum Bericht Fürstlichen
                            Militairgerichts vom 5/6.
                            Jul. 1833., in Sachen der p.
                            Kehde gegen den Soldaten
                            p. Stille, pcto satisfactionis
25                            et alimentorum, gehörig.

Hätte es dem Herrn Auditeur Grabbe gefallen, mir Einsicht
der Acten, wie solche oft von ihm verstattet wird, zu gewähren,
so würde es mir möglich gewesen seyn, ohne eine
Beschwerdeführung vielleicht die Proceßsache qu. zu fördern,
30oder einen dem Wunsche der p. Kehde entsprechenden Antrag
zu stellen. Als ich aber ihren sie begleitenden Vater bei der
fraglichen Gelegenheit mit einem Briefe zum Auditeur sandte,
in dem ich um gefällige kurze Benachrichtigung über die derselben
wirklich gegebene, auf die Sache bezügliche
35Antwort — /: Vater und Tochter kamen nämlich in einem
höchst niedergeschlagenen Zustande zu mir, und beklagte sich
Letztere weinend darüber, daß sie, die wegen ihrer Sache
geziemend Nachfrage gethan, habe an die Hauptwache zum

[GAA, Bd. VI, S. 39]

 


Arrest abgeführt werden sollen — wozu keinenfalls der Auditeur
ein Recht hatte: er konnte die p. Kehde, die nicht unter
seiner Jurisdiction steht, höchstens von seiner Stube weisen,
im Fall sie sich wirklich respectwidrig benahm :/ — bat, habe
5ich eine solche nicht erhalten, und als ich Inspection der
Acten nachsuchte, ist diese gleichfalls verweigert, und dem
p. Kehde entgegnet worden, „er solle appelliren.“ Das wollte
er aber nicht, und ebensowenig konnte der Unterschriebene
das für ihn, weil ihm, beim gänzlichen Mangel an den betreffenden
10Actenstücken, die Kenntniß der gegenwärtigen
Sachlage abging.

  Vermuthen mußte subscriptor freilich /: und er stand auch
in dieser Meinung :/, daß die einfache, seit Jahren anhängige
Proceßsache, bei eingestandenem Klaggrunde, längst entschieden
15sey, da er seit dem Jahre 1830, oder 1831. Nichts mehr
davon erfahren, aber noch wohl im Gedächtniß hatte, daß der
Klägerin eine Menge Wege hieher vor dieser Zeit verursacht
worden waren, er konnte demnach auch vermuthen, daß nach
abgemachter Sache die p. Kehde nun endliche Auszahlung der
20judicatmäßigen Summen nachsuchen dürfe.

Aus dem Berichte Fürstlichen Militairgerichts vom 5ten d. M.
muß unterschriebener Anwalt nun aber entnehmen, daß es
auch bis jetzt zu keinem Endresultate gediehen ist; er hat indeß
sein Wort zu lösen, der Klägerin — einer sehr hülfsbedürftigen
25Person — zur Realisirung ihrer gerechten Ansprüche nach
seinen Kräften beistehen zu wollen. Daher richtet er an Hochfürstliche
Regierung die unterthänige Bitte:

            dem Militairgerichte die sofortige Been-
            digung der langwierigen Proceßsache auf-
30            zugeben, oder wenigstens zu injungiren,
            sämmtliche Actenstücke subscripto auf
            3 Tage ad aedes verabfolgen zu lassen,
            um etwa noch nöthige Anträge für die p.
            Kehde schriftlich stellen zu können.

35  Zum Schluß des qu. — hier unterthänig wiederbeigelegten
— Berichts kann Anwalt die Bemerkung nicht unterdrücken,
daß er Armen zwar gern giebt, ihnen gern beisteht — wie
casus zeigt —, daß es ihm aber auffällt, wie eine Behörde
darauf antragen kann, daß der — lediglich auf die Instruction
40der Partei ohne seine Schuld beschränkt gewesene — Concipient

[GAA, Bd. VI, S. 40]

 


an die Armen 1 rthlr. zur Strafe zahlen solle.
Fr Althof.

 

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1820Adolph Henrich Grabbe 
1822Christian Gottlieb Clostermeier Nr. 42, 01. März 1822 — Adolph Henrich Grabbe  — Gotthelf Heinrich Jacobi Nr. 49, 21. November 1822 — Ludwig Tieck Nr. 51, 06. Dezember 1822
1823Adolph Henrich Grabbe  — Otto Carl August Ludwig Höpffner Nr. 62, 04. April 1823 — freunde Nr. 65, 24. April 1823 — Ludwig Christian Gustorf  — Karl Köchy Nr. 73, 24. Juli 1823 — Witwe Lohse Nr. 79, 23. November 1823
1824Karl Köchy Nr. 82, 16. Februar 1824 — Wilhelm Hermann Claepius Nr. 84, 01. März 1824 — Examinationskommission Nr. 86, 28. März 1824 — Fürstlich Lippische Regierung Nr. 87, 02. Juni 1824
1826Fürstlich Lippische Regierung Nr. 111, 14. November 1826 — Christian Gottlieb Clostermeier 
1827Fürstlich Lippische Regierung  — Christian Gottlieb Clostermeier Nr. 137, 07. November 1827
1828Christian Gottlieb Clostermeier Nr. 154, 23. Januar 1828 — Fürstlich Lippische Regierung  — Louise Clostermeier  — Johann Karl August Kestner Nr. 178, 28. März 1828 — Louise Christiane Clostermeier 
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1831Fürst Leopold zur Lippe II. Nr. 298, 14. April 1831 — Fürstlich Lippische Regierung  — Louise Christiane Clostermeier Nr. 348, 29. Dezember 1831
1832Fürstlich Lippische Regierung  — Secondelieutenant Carl Wilhelm Runnenberg Nr. 365, 27. Juli 1832
1833Secondelieutenant Carl Wilhelm Runnenberg Nr. 370, 20. Januar 1833 — Wilhelm Arnold Eschenburg Nr. 378, 16. März 1833 — Johann Wilhelm von Hoffmann Nr. 379, 17. März 1833 — Louise Christiane Grabbe Nr. 387, 26. April 1833 — Fürstlich Lippische Regierung 
1834Fürst Leopold zur Lippe II. Nr. 423, 30. Januar 1834 — Fürstlich Lippische Regierung  — Louise Christiane Grabbe Nr. 476, 13. November 1834 — Karl Leberecht Immermann Nr. 481, 21. November 1834
1835Louise Christiane Grabbe  — Karl Leberecht Immermann  — Carl Georg Schreiner Nr. 648, 27. August 1835
1836Louise Christiane Grabbe  — Karl Leberecht Immermann Nr. 687, 25. Februar 1836 — Carl Georg Schreiner  — Moritz Leopold Petri Nr. 700, 05. May 1836 — Fürstlich Lippisches Konsistorium Nr. 728, 07. September 1836
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