Das Christian-Dietrich-Grabbe-Portal
 
Nr. 466, siehe GAA, Bd. VI, S. 87thumbnail
Christian Dietrich Grabbe (Detmold) an Christian von Meien (Detmold)
Brief

        Handschrift Hochwohlgeborener,

Hochgeehrtester Herr Regierungsrath!

  Ich kann Serenissimo und der Regierung nur danken für
die Resolution vom 9. Sept. 1834.

5  Mein Geist wächst nun wieder wie frisches Gras.

  Zu erinnern habe ich nichts; die Befehle befolg' ich.

  Nicht gern belästige ich unsren Fürsten Handschrift mit Schreiben an
ihn. Darf ich ihm meinen Dank abstatten schriftlich? Ich thät's
so gern.

10  Diese Antwort wurde verspätet, weil ich keine Aufwärter
zur Hand hatte. Wenn Sie schweigend (ich bin des Schreibens
oft nicht werth) einwilligen, besuch' ich Sie morgen früh um
10 Uhr. Sind dann Leute da, warte ich.

Detmold den 12 Sept. 1834.

15                                
                                 immer,
                                
                                 gehorsamster Grabbe

Ich bitte um Verzeihung wegen der Correctur des 11 u. 12
20Sept. Es ist eine fremde Nachricht daran Schuld. Ich fragte,
sah nicht den Calender, der oben im Haus war.

 


466.

H: Doppelbl. in 40; 2 S.
  In der oberen linken Ecke der ersten Seite: No 5.
F: StLBD
T: DortmunderMitteilungenS. 18, unter Nr 15.
  Da der Bearbeiter als erster die Aud.-Akt. in den Bereich der
Grabbe-Forschung einbezogen hatte und Carl Georg von Maassen
eine Reihe von Briefen Grabbes an den Regierungsrat von Meien
besaß, die jene Quelle bedeutsam ergänzten, so haben sich Beide
jahrelang mit der Absicht getragen, sich zu einer gemeinsamen Veröffentlichung
und Untersuchung der wahren Umstände von Grabbes
Entlassung aus dem Amte zusammenzutun. Jedoch hat sich Maassen
niemals zu einer wirklichen Mitarbeit entschließen können, auch
nicht dazu, dem Bearbeiter dann, als die Glaubw. vor dem Abschlusse
stand, wenigstens Einsicht in das erwähnte Briefmaterial
zu gewähren. Somit ist der Bearbeiter gezwungen gewesen, seine
Darstellung ohne Kenntnis jener Briefe Grabbes, insbes. aber desjenigen
vom 12. Sept., herauszugeben. Daß Grabbe unterm 10. an
den Regierungsrat geschrieben hatte: „Bedarf ich in der Auditeursache
weitere Aufklärung, werde ich bitten, Sie besuchen zu dürfen
“, ist dem Bearbeiter selbstverständlich bekannt gewesen, konnte
von ihm aber nicht als ein Beweis dafür angesehen werden, daß
dieser Besuch auch wirklich zu Stande gekommen war. Nach der
Kenntnis dieses Briefes kann er seine These, gegen eine Unterredung
zwischen Grabbe und v. Meien spreche der Umstand, daß
dieser der Regierung darüber nicht berichte (Glaubw. S. 449), mithin
sei eine solche Unterredung Legende (ebenda S. 454), nicht aufrecht
erhalten. Eine solche Unterredung hat wirklich stattgefunden,
wenn auch nicht am 14., sondern bereits am 13. September. Dies
bleibt aber das einzige, was der Bearbeiter von seiner damaligen
Darstellung preisgeben muß. Daß diese Unterredung nicht den
Charakter gehabt haben kann, den die älteren Biographen behaupten,
daß der Regierungsrat v. Meien dabei nicht die Rolle gespielt
haben kann, die ihm zum Vorwurfe gemacht wird, bleibt seine
Überzeugung.

[Bd. b6, S. 438]