Das Christian-Dietrich-Grabbe-Portal
 
GAA, Bd. IV, S. 378 zurück Seite vorwärts

[GAA, Bd. IV, S. 378]

 


   Verweis zum Text S.11, Z.17 f.: nach den Paragraphen 8 und 9 der Gütergemeinschaftsverordnung:
Diese Paragraphen der „Verordnung wegen
der Güter-Gemeinschaft unter Eheleuten, von 1786“ lauten foldendermaßen:

§ 8.
  Kein Ehgatte kann ohne Beystimmung des andern über das
Gemeingut nach Willkühr disponiren.
  So viel nun die Würkungen der Gütergemeinschaft in stehender
Ehe betrift: so erhalten beyde Eheleute dadurch ein gemeinschaftliches
ungetheiltes Eigenthum über die ganze Vermögens-Substanz.
Keiner von beyden kann daher, ohne Einwilligung des andern,
davon willkührlich veräußern oder verschenken, noch weniger darüber,
nicht einmal zur Hälfte, wär' es gleich zum Besten der Armen
und frommer Stiftungen, Todes halber disponiren, sondern dies
kann nur durch ein unter ihnen wechselseitig errichtetes Testament
geschehen.
§ 9.
  Dem Mann stehet jedoch die Administration des Gemeinguts zu.
  Das beyden Eheleuten an dem Gemeingut zustehende gleiche Recht
ist aber dadurch einigermaßen eingeschränkt, daß dem Mann, als
dem Haupt der Familie, und vermöge der ihm zukommenden ehelichen
Vormundschaft, vornemlich die Administration des
gemeinschaftlichen Vermögens gebühret; die er jedoch dergestalt,
daß dadurch das gemeine Beste der Ehe erhalten und befördert wird,
zu führen verbunden ist. Von dieser Verwaltung ist selbst der
minderjährige Mann, weil dieser durch die Ehe die Rechte der
Großjährigkeit erlangt, nicht ausgeschlossen; es wäre dann, daß ihm
wegen seiner Verschwendung Schranken gesetzt werden müßten.
  Vermöge solcher Administration kann also der Mann für sich
allein Contracte, die seine Frau und das Gemeingut verbinden,
schließen, allein wegen des gemeinschaftlichen Vermögens vor Gericht
Klage erheben, und auch allein deswegen gerichtlich belangt werden,
ja sogar allein auf das Gemeingut Schulden contrahiren, und selbst
ohne Einwilligung seiner Frau bewegliches und unbewegliches Vermögen
veräußern, wenn es das Bedürfniß oder der Nutzen der
Familie erfordert. Es wird auch in allen diesen Fällen die stillschweigende
Einwilligung der Frau so lange vermuthet, bis sie aus
gegründeten Ursachen den Handlungen und Verträgen ihres Mannes
gerichtlich widerspricht und bey der Obrigkeit Inhibition auswürkt.
Hiermit stimmt auch die bisherige Observanz in hiesiger Grafschaft,
so wie die der benachbarten Länder, worin eheliche Gütergemeinschaft
gilt, mehrentheils überein; wobey es daher noch zur Zeit
in der Erwartung verbleibet, daß kein Ehemann dieses Vorrecht
zum Unglück seiner Familie mißbrauchen werde. (Landes-Verordnungen
der Grafschaft Lippe. Bd 3. Lemgo, 1789. S. 169—70.)
   Verweis zum Text S.11, Z.26: Schlaffhorst ist im Jahre 1828 zu Herford verstorben.
   Verweis zum Text S.12, Z.1: Der Schneider Johann Otto Brinkmann ist am

 

Ebene schließenWerkauswahl
 Ebene öffnenDramen
 Ebene schließenProsa-Schriften
  Ebene öffnenDen Schul- und Universitätsjahren zugehörig
  Ebene schließenDie Proberelation
   Verweis zum TextAusführungBd. IV, S. 9
   Verweis zum TextÜberlieferungBd. IV, S. 376
   Verweis zum TextLesartenBd. IV, S. 376
   Verweis zum TextErläuterungenBd. IV, S. 376
  Ebene öffnenÜber die Shakspearo-Manie
  Ebene öffnenAufsätze über Detmold und sein Theater
  Ebene öffnenEtwas über den Briefwechsel zwischen Schiller und Goethe
  Ebene öffnenSelbstrezensionen
  Verweis zum TextDas Theater zu Düsseldorf mit Rückblicken auf die übrige deutsche SchaubühneBd. IV, S. 477
  Ebene öffnenBruchstück einer frühen Fassung
  Ebene öffnenEndgültige Fassung
  Verweis zum TextBeiträge zum 'Düsseldorfer Fremdenblatte'Bd. IV, S. 163
  Ebene schließenTheater-Referate
   Verweis zum TextMichel Perrin. Lustspiel nach Mélesville und Duveyrier von Theodor Hell. Die Neugierigen. Lustspiel von Friedrich Ludwig SchmidtBd. IV, S. 167
   Verweis zum TextKönig Lear. Trauerspiel von Shakspeare Bd. IV, S. 168
   Verweis zum TextKönig Enzio. Trauerspiel von Ernst RaupachBd. IV, S. 206
   Verweis zum TextDer Kammerdiener. Lustspiel von Friederike Kricke-berg. Der Unschuldige muß viel leiden. Lustspiel nach dem Französischen bearbeitet von Theodor HellBd. IV, S. 170
   Verweis zum TextOberon, König der Elfen. Romantische Feenoper von Carl Maria v. WeberBd. IV, S. 171
   Verweis zum TextDas goldene Kreuz. Lustspiel frei nach dem Französischen von Georg Harrys. Die Schleichhändler. Posse von RaupachBd. IV, S. 172
   Verweis zum TextDie schelmische Gräfin. Lustspiel von Immermann. Der Zeitgeist. Posse von RaupachBd. IV, S. 173
   Verweis zum TextMaria Tudor. Drama von Victor HugoBd. IV, S. 174
   Verweis zum TextDer Secretair und der Koch. Lustspiel nach dem Französischen von Carl Blum. Bube und Dame, oder: schwache Seiten. Lustspiel von Karl TöpferBd. IV, S. 176
   Verweis zum TextDie Macht der Verhältnisse. Trauerspiel von Ludwig RobertBd. IV, S. 177
   Verweis zum TextMichel Perrin. Lustspiel nach Mélesville und Duveyrier von Th. Hell. Das Fest der Handwerker. Vaudeville von Louis AngelyBd. IV, S. 179
   Verweis zum TextDie Jäger. Ein l%auml%ndliches Sittengemälde von August Wilhelm IfflandBd. IV, S. 179
   Verweis zum TextLüge und Wahrheit. Lustspiel von Amalie, Herzogin zu Sachsen. Der Schiffscapitain oder die Unbefangenen. Vaudeville von BlumBd. IV, S. 181
   Verweis zum TextDas Räthsel. Lustspiel von Karl Wilhelm Salice Contessa. Die junge Pathe. Lustspiel von Eugène ScribeBd. IV, S. 182
   Verweis zum TextDes Adlers Horst. Romantisch-komische Oper von Karl von Holtei. Musik von Franz GläserBd. IV, S. 183
   Verweis zum TextDer Richter von Zalamea. Schauspiel von CalderonBd. IV, S. 184
   Verweis zum TextDie deutschen Kleinstädter. Lustspiel von August von KotzebueBd. IV, S. 185
   Verweis zum TextBelisar. Romantisches Trauerspiel von Eduard von Schenk. Musik von Johann Nepomuk Freiherrn von PoislBd. IV, S. 187
   Verweis zum TextDie Jäger. Ein ländliches Sittengemälde von IfflandBd. IV, S. 189
   Verweis zum TextKönig Johann. Historisches Schauspiel von ShakspeareBd. IV, S. 190
   Verweis zum TextDie Einfalt vom Lande. Lustspiel von TöpferBd. IV, S. 191
   Verweis zum TextFamilienleben Heinrichs IV. Lustspiel frei nach dem Französischen von Carl Stawinski . Der Doktor und der Apotheker. Possenspiel von RaupachBd. IV, S. 193
   Verweis zum TextDie Reise auf gemeinschaftliche Kosten. Komisches Gemälde frei nach dem Französischen von AngelyBd. IV, S. 196
   Verweis zum TextDie Brüder. Lustspiel nach TerenzBd. IV, S. 198
   Verweis zum TextRichard Löwenherz. Singspiel nach dem Französischen des Michel Jean Sedaine. Musik von André Ernest Modeste GrétryBd. IV, S. 199
   Verweis zum TextMaria Stuart. Trauerspiel von SchillerBd. IV, S. 200
   Verweis zum TextDie Hagestolzen. Schauspiel von Iffland. Mirandolina. Lustspiel frei nach Goldonis Locandiera von BlumBd. IV, S. 201
   Verweis zum TextDes Goldschmidts Töchterlein. Altdeutsches Sittengemälde von Blum. Die K%ouml;nigin von sechzehn Jahren. Drama nach dem Französischen von HellBd. IV, S. 203
   Verweis zum Text Das Käthchen von Heilbronn. Ritterschauspiel von Heinrich von KleistBd. IV, S. 204
    Romeo und Julia. Trauerspiel von Shakspeare
   Verweis zum TextBetrachtungenBd. IV, S. 208
   Verweis zum TextDas Leben ein Traum. Romantisches Schauspiel von CalderonBd. IV, S. 210
   Verweis zum TextOtto von Wittelsbach, Pfalzgraf in Baiern. Trauerspiel von Joseph Marius Johann Nepomuk BaboBd. IV, S. 213
   Verweis zum TextLüge und Wahrheit. Lustspiel von Amalie, Herzogin zu Sachsen. Die Wiener in Berlin. Liederposse von HolteiBd. IV, S. 214
   Verweis zum TextDer Blaubart. Dramatisches Mährchen von Ludwig TieckBd. IV, S. 215
   Verweis zum TextHans Heiling. Romantische Oper von Eduard Devrient. Musik von Heinrich MarschnerBd. IV, S. 217
   Verweis zum TextEin paar BemerkungenBd. IV, S. 227
   Verweis zum TextDes Dichters Herz von H. NeumannBd. IV, S. 224
   Verweis zum TextNorbert BurgmüllerBd. IV, S. 225
   Verweis zum TextBerlinischesBd. IV, S. 226
    Betrachtungen
   Verweis zum TextKonradBd. IV, S. 229
   Verweis zum TextAnmerkungenBd. IV, S. 506