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[GAA, Bd. V, S. 143]

 


Bewilligung Hochfürstlicher Regierung frei geliefert erhalten,
wagt der Advocat Grabbe, unter der Bitte, daß im
Abschlagungsfalle bloß tacite sein Gesuch verweigert werde,
Hochderselben Ermessen gehorsamst anheim zu geben:

5                ob ihm nicht behufs des bei der Geschäfts-
                führung des Militairgerichts statt findenden
                Verbrauchs eine angemessene Quantität
                Schreibmaterials, wenn auch nur Papieres,
                in freier Lieferung zuzuerkennen sey.

10Conc.[epit] Grabbe.

Exped. d. 10. ej.

  Dem Advocaten Grabbe wird aus dessen Vorstellung, die
in Geschäften des Militairgerichts aufzuwendenden Schreibmaterialien
betreffend, unverhalten, daß ihm letztere von dem
15Auditeur Rotberg, für welchen er fungirt, verabfolgt werden
müssen. Detmold den 9. Jan. 1827.

v. M.
                    Handschrift G. P. M.

  Lesen will ich das Buch und Ihnen danken für die gefällige
20Mittheilung. Annehmen zum Geschenke werde ich es aber
nicht, indem ich Ihren guten Willen doch schon erkenne,
und es am Ende verlegen möchte, gleich vielen andern.

                                
très obéissant
25serviteur

Detmold d. 31st Jan.

        1827                       &#x
                Ewr Hochwohlgeboren

  gebe ich, da eine Veränderung der präsentirten Proceßtabelle
30mir wohl nicht gestattet wird, die von Ihnen befohlene
Erläuterung der Nummer 7 in Nachfolgendem:

ein sinnentstellender Schreibfehler ist in dieser Nummer
nicht enthalten, wohl aber mag das Material der Sache