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[GAA, Bd. VI, S. 98]

 


                                 Militairgericht lebte
                                 in der Hoffnung, daß das

ältere Depositen-Wesen bis zu dem Abgange des Auditeurs
Grabbe nach den vielfachen Liquidationen wenigstens bis auf
5kleine unbedeutende Posten in Ordnung gebracht worden sey;
allein es hat sich hierin getäuscht gefunden. Es fand sich
nemlich der jetzige Einl.[ieger] Otto Küster aus Hovedissen,
früher Soldat in der 3t Compagnie, bei dem unterzeichneten
Auditeur vorgestern ein, producirte einen Schein des Inhalts:

10                  Der Otto Küster hat hier hundert Thaler
                  wegen des Heiraths-Consenses erlegt und
                  einen Thaler für den Depositions-Schein
                  bezahlt.
                  Detmold den 3t Decbr. 1833.
15        L. S                              Grabbe,
                                

und forderte diese ein hundert Rthlr. nebst Zinsen zurück,
bemerkte auch, daß ihm vom Auditeur Grabbe vier Proc.
Zinsen mündlich versprochen worden seyen. Bei den frühern
20Liquidationen konnte dieses Depositum nicht eingefordert werden,
da es in das Depositenbuch gar nicht eingetragen worden
ist. Es wird nun gehorsamst angefragt, wie sich das Militairgericht
in dieser Sache weiter verhalten solle. Da der Auditeur
Grabbe sich nicht im hiesigen Lande aufhält, so wird bei
25demselben durch etwaige Correspondenz schwerlich etwas auszurichten
seyn, jeden Falls aber wird derselbe wohl nicht im
Stande seyn von Frankfurt aus 100 Rthlr. hieherzusenden.
Es dürfte deshalb, da die Schuld durch Vorzeigung des Scheins
als richtig dargethan ist, am Zweckmäßigsten der Frau Auditeurin
30Grabbe aufgegeben werden die 100 Rthlr. nebst Zinsen
dem Militairgerichte zu bezahlen.

  Der jetzt eingetretene Fall macht es indessen nach der Ansicht
des Militairgerichts nunmehr durchaus nöthig, daß zur
Revision aller frühern Deposita eine Edictalladung erlassen
35werde, wenn anders Fürstl. Militair-Kasse vor etwaigen künftigen
Schadens-Klagen bewahrt werden soll. Es dürfte hierzu
auch grade jetzt der passendste Zeitpunct seyn, da sehr viele
dabei interessirte Personen nur im Winter sich im hiesigen
Lande aufhalten. Es wird deshalb bei Hochfürstlicher Regierung
40gehorsamst angefragt, ob eine solche Edictal-Ladung
erlassen werden solle.Böger.Pustkuchen