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[GAA, Bd. IV, S. 11]

 


                        Relation
                    aus den Acten
                        in Sachen
          des Gradirmeisters [Hermann Christoph] Heitland in
5          Salzufeln, Appellanten,
                          wider
den Zimmermeister Fischer und dessen Ehefrau, ebendaselbst,
Appellaten,
                                 fideijussionis,
10                    ausgearbeitet
                        von
                      Grabbe.

  Die vorliegende Relation beschäftigt sich mit einem Rechtsstreit,
in welchem jetzt in letzter Instanz über die Beweislast
15zu entscheiden ist. Er gründete sich ursprünglich auf einen
Bürgschaftscontract, muß aber, wegen der Veränderung, welche
eine Intervention in ihm bewirkte, nach den Paragraphen
8 und 9 der Gütergemeinschaftsverordnung von 1786 bestimmt
werden.

20I
Historischer Theil der Relation.
A.
Geschichte des Rechtsfalls.

1.) Was unter den Parteien nicht streitig ist.

25
  Der Kaufmann [Johann Friedrich Wilhelm]
Schlaffhorst in Salzufeln ist dem Gradirmeister
Heitland ebendaselbst 100 Th. schuldig. Für diese
Summe verbürgt sich zuerst, auf die Dauer eines