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[GAA, Bd. IV, S. 442]

 



  Ein leidenschaftliches Hin und Her von Abwehr und Gegenabwehr,
bis Ende Mai 1828 im selben „Rheinisch-West-
phälischen Korrespondenzblatte“ ausgetragen, war die Folge.
Dem Sprichworte folgend, daß auf einen groben Klotz ein
grober Keil gehöre, läßt auch diese Polemik an Heftigkeit
des Ausdrucks nichts zu wünschen übrig und macht es deutlich,
daß Grabbe mit seiner Vorliebe für eine unverblümte
Redeweise keineswegs eine Ausnahme bildet. Sehr leicht konnte
also der Verdacht einer Mittäterschaft auf ihn fallen und
mancher Leser des „Korrespondenzblattes“, wenn da u. a. von
der „unbarmherzigen Testakte eines Detmolder Theater-Despotchen
“ die Rede war, zu Unrecht vermuten, daß Grabbe
damit gemeint sei. Auf jeden Fall fühlte sich dieser veranlaßt,
seinerseits in dem erwähnten Blatte das Wort zu ergreifen,
zu Eingang einer vom 26. Juni 1828 datierten Korrespondenz
sich gegen diesen Verdacht zu wehren und die Versicherung
beizufügen, daß er bis dahin im „Rheinisch-Westphälischen
Anzeiger“ noch keine Rezension veröffentlicht habe, was ihm
die Redaktion der Wahrheit gemäß bezeugte. 6)

  Vielleicht hat diese Erklärung das ihre dazu beigetragen,
den Groll zu besänftigen, den die Betroffenen gegen Grabbe
hegten, und die erregten Gemüter zu beruhigen. Da kam
unglücklicherweise der Pastor Pustkuchen auf den Gedanken,
die Kritik der „Abendzeitung“ in der von ihm geleiteten
„Westphalia“ von neuem abzudrucken. Er begründete dies
mit der vorausgeschickten Bemerkung: „Wir konnten uns nicht
versagen, diese mit Geist und Laune geschriebene Kritik jetzt,
wo die Astern der Detmolder Theatervorstellungen wieder
zu blühen anfangen, aus dem entlegenen Park der Abendzeitung,
Nro. 99 d. J., in das heimische Werretal zurückzuversetzen
— versteht sich sine ira et studio.“ 7)

  Auch diesmal blieb der kritische Bericht Grabbes nicht
unwidersprochen. Im Mindener „Sonntagsblatte“, und zwar
im 48sten Stücke vom 30. November 1828, S. 384, macht ein
nur mit -s- sich unterzeichnender Einsender aus Münster dagegen
folgende Einwendungen: