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Nr. 81, siehe GAA, Bd. V, S. 100nothumbnail
Christian Dietrich Grabbe (Detmold) an Fürstlich Lippische Regierung (Detmold)
Brief


Nr 831.

praes. 14. Febr. 1824.

10        An

  Hochfürstliche Regierung!

Unterthänigste Vorstellung und Bitte

      des Candidaten der Rechte
      Christian Dietrich Grabbe.
15Zulassung zum Examen
                          betreffend.

  Nachdem ich, wie die Anlagen A, B und C ausweisen, acht
Jahre das Gymnasium zu Detmold besucht und drei Jahre
auf den Universitäten Leipzig und Berlin die Rechte studirt
20und die dem Juristen nöthigen Collegia gehört habe, so bitte
ich, in das Vaterland zurückgekehrt, und wünschend, demselben
meine Dienste zu weihen, die Hochfürstliche Regierung unterthänigst
um Zulassung zum Examen und um Zuschickung der
Acten zum Behuf der Proberelation.

25ad 831.    pr. d. 5. Mai 1820.                A.
              Tittm.

Octo per annos, et quod excurrit, Gymnasium provinciale

                nostrum frequentavit
    Christianus Dietericus Grabbe, Detmoldiensis,

30Iuvenis animi candore, morum probitate atque excellenti
ingenio conspicuus, qui, quantum potiut, fideliter studium
et operam suam nobis probavit atque ita in literis humanioribus
rite addiscendis profecit, ut rogati, hoc publica fide testari,
nulli dubitaremus, quin huic juveni ornatissimo, utpote ad
35altiora doctorum subsellia hinc migraturo, hoc, quod dicunt,
testimonium maturitatis exhiberemus. Faxit Deus O. M., ut
hic juvenis, favore ac munificentia Fautorum suorum in primis
dignus, quem bonis votis prosequimur omnibus eandem, quam

[GAA, Bd. V, S. 101]

 


multa cum laude ingressus est, viam enixe persequi curet atque,
non solum scholae, sed etiam vitae discens, egregiam olim
patriae utilitatem praestet. Scribeb. in Gymnasio Detmoldino,
Idibus Martiis, MDCCCXX.
   Vidit    
Ferdinand Weerth,    Ern. Antonius Moebius, h. t. Gymnasii
Gymnasii Scholarcha.    Director

ad 831 B.
  Wir Rector und Assessores des Concilii perpetui in der
10Universität Leipzig bezeugen, daß
        Christian Dietrich Grabbe, Detmoldiensis,
                    Juris Studiosus,
von Zeit seiner Inscription de dato den 5ten Maii 1820. an
sich auf hiesiger Universität
15                Ein Jahr Zehn Monate
aufgehalten, und laut der beygebrachten Zeugnisse wirklich
studieret hat, auch gegen sein Betragen binnen solcher Zeit
etwas widriges nicht vorgekommen.
Gegeben Leipzig, den 9ten Mart. 1822.
20                  D. Christian Ernst Weiße,
                          d. Z. Rector,
                DCarlFriedrichChristian Wenck,
                            Syndicus
                    Christian Ernst Mirus,
25                    Academiae Actuarius.
ad 831 C.
     Herr Christian Grabbe aus Detmold hat, nachdem er
vorher in Leipzig die Rechte studiret, auf der hiesigen
Universität, um Ostern 1822 immatrikulirt, im Sommer
301822 die Vorlesungen des Herrn Professors Dr.
Biener über Kriminalrecht und im Winter 182⅔ die
des Herrn Professors Dr. Bethmann-Hollweg über den
Prozeß fleißig gehört.
  Berlind. 3t Febr. 1824.
35      Dekanund Profoßvonder juristischen
              Fakultät,
            Gesehen                    Schmalz
der Regierungsbevollmächtigte    
     anhiesiger Universität    
Geheime OberRegierungsRath    
     [unleserl. Unterschrift]

[GAA, Bd. V, S. 102]

 

   

  Abgangs-Zeugniß
        für
den stud. jur. Grabbe
Daß der am 27t Apr. 1822 hier immatrikulirte Studiosus
5der Rechte Christian Dietrich Grabbe aus Detmold
im Lippeschen gebürtig, während seines Aufenthaltes
auf der hiesigen Universität sich gesittet betragen
habe, solches wird demselben bey seinem Abgange unter
des zeitigen Rektors Unterschrift und Beydrückung des
10größeren Universitäts-Insiegels hierdurch glaubhaft bezeuget.

  Berlind. 23t. Jannuar 1824.
                  Der Rektor der Universität.
                          Hoffmann.
15      Gesehen
der Regierungsbevollmächtigte
  anhiesiger Universität
GeheimeOberRegierungsRath
  [unleserl. Unterschrift]
20    Sitten-Zeugniß
        für
  den stud jur. Grabbe
    aus Detmold.
[Anlage D.]
25                        Virum
          Ornatissimum atque Humanissimum
            Christianum Dietericum Grabbe,
                Lippa-Detmoltensem,
Praelectionibus, de Jure Feudali per semestre hybernum
30anni MDCCCXX. ad annum MDCCCXXI. a me institutis,
cum diligentiae laude interfuisse, hisce literis fide testor.
  Scripsi in Litt. Univ. Lips. die VII. Mens. Aprilis Anni
MDCCCXXI.
              [Siegel]        D. Johannes Godofredus Müller,
                             Professor Juris.

[Anlage E.]
                        Virum
          Ornatissimum et Humanissismum,
                Christianum Grabbe,
40              Detmoldia-Lippiensem,

[GAA, Bd. V, S. 103]

 


Praelectionibus Pandectarum per semestre hoc hibernum a
me institutis cum adsiduitatis laude interfuisse, ex fide testor.

Scribeb. in Vniuersit. litter. Lips. a. d. IX. M. Apr. A. C.

                              MDCCCXXI.
5          [Siegel]    D. Christianus Gottlieb Haubold, P. P.

[Anlage F.]

          Virum Praenobilissimum Humanissimumque,
              Christianum Dietericum Grabbium
                        Detmoldensem

10per semestrum aestivum, nunc praeterlapsum, meis de Processu
judiciario praelectionibus omni, qua par est, adsiduitate
modestiaque interfuisse: id est, quod hisce litteris, accedente
mei nominis subscriptione adpositoque sigillo, significandum
testificandumque putavi, fausta quaevis ex animo illi apprecans.
15

  Dab. in Alma Litterarum Universitate Lipsiensi a. d. XXII.
mensis Septembris A.[nno] O.[rbis] R.[edemti] MDCCCXXI.

          [Siegel]    M. Valerius Fridericus Reichel
              Jur. Utriusque Bacc.

20[Anlage G.]

                          Virum
                Humanissimum Doctissimum
                    Christianum Grabbe
                    Lippe-Detmoldensem

25Praelectiones de jure publico universali per hoc semester
a me institutas diligenter frequentasse, ex fide testor

  Scripsi in Univ: Lit: Lipsiensi

  d: 9 m. Martii MDCCCXXII.

Car. Henr. Lud. Pölitz,
30                                 P. P. O.

 


81.

H: Doppelbl. in 20; ¾ S. Adresse auf S. 1, ¾ S. Text auf S. 3.
  Anl. A: Doppelbl. in 20; 1 S.
  Anl. B: 1 Bl. in 20; 1 S.
  Anl. C: Doppelbl. in 20; 2 S. auf S. 1 u. 3.
  Anl. D: 1 Bl. in 40; 1 S.
  Anl. E: 1 Bl. in 40; ½ S.
  Anl. F: Doppelbl. in 40; ½ S.
  Anl. G: 1 Bl. in 40; 1 S.
F: Acta die Prüfung der Rechtscandidaten und Zulassung zur
Advocatur betr. Vol: III. 1824—1829. (StAD. L 77 A. Fach 79.
Nr. 10III.)
T: Der zweite Teil der Anl. C, das Sittenzeugnis der Berliner
Universität, ist mit etwas abweichendem Wortlaute nach dem Duplikat
des Universitäts-Archivs zuerst veröffentlicht worden in dem
AufsatzeChristian Dietrich Grabbe als Berliner Studentin:
Berliner Tageblatt“. Jg. 30. Nr 630. 12. Dez. 1901. Morgen-Ausg.
1. Beibl. Jedoch wird es dort (ebenso wie im Wiederabdrucke WGr
IV XXI) irrtümlich als das Abgangszeugnis bezeichnet.
  In den Anlagen E, F. u. G. sind nur die Unterschriften eigenhändig.

  Die Anlagen D—G sind in Grabbes Schreiben nicht ausdrücklich
erwähnt, müssen aber mit eingereicht worden sein, da in dem der
Regierung an die Examinatoren vom 17. Febr. 1824 (Nr 83) von
sieben Anlagen die Rede ist.
Faks. von Anl. A: Alfred Bergmann: Christ. Dietr. Grabbe.
1801—1836. Sein Leben in Bildern. Leipzig, Bibliographisches Institut
(1936), Abb. 4.

S. 100, Z. 26. Tittm.: Johann August Heinrich Tittmann (1773
bis 1831), ordentlicher Professor der Theologie an der Universität
Leipzig, zur Zeit von Grabbes Inskription (am 5. Mai 1820) deren
Rektor.
S. 101, Z. 6: Moebius: Siehe die Anm. zu Verweis zum Kommentar S. 10, Z. 15.
S. 101, Z. 20: Christian Ernst Weiße: Geb. am 19. Nov. 1766
zu Leipzig als Sohn des Kreissteuereinnehmers und Dichters Christian
Felix W. und einer Schwester Ernst Platners, gest. am 6. Sept. 1832
auf seinem Landgute zu Stötteritz bei Leipzig als ordentlicher Professor
des peinlichen Rechtes und Decemvir auf der Hochschule
Leipzig, Kapitular des Hochstiftes Merseburg und Beisitzer der
Leipziger Juristen-Fakultät. Vgl.: den Artikel Nr 271 in Jg. 10
des „Neuen Nekrologs der Deutschen“, 1832, Th. 2 (Ilmenau 1834),
S. 654—63; „Zeitgenossen. Ein biographisches Magazin für die
Geschichte unserer Zeit“, Reihe 3, Bd 5
(Abth. 1 u. 2. Leipzig 1836), S. 161—76.
S. 101, Z. 22: Wenck: Carl Friedrich Christian W. (1774—1828),
1810 außerordentlicher Professor der Rechte an der Leipziger Universität,
1817 deren Syndikus. Im Jahre 1821 erhielt er die neugegründete
Professur für Natur- und Völkerrecht. Er war ein Schüler
Haubolds.
S. 101, Z. 31: Biener: Friedrich August B. (1787—1861), bei der

[Bd. b5, S. 479]

 


Begründung der Universität auf Empfehlung Savigny's als Vertreter
der Rechtswissenschaft nach Berlin berufen, wo er seine Wirksamkeit
mit einer Vorlesung über Lehnrecht und Kriminalrecht begonnen hat.
S. 101, Z. 32: Bethmann-Hollweg: Moriz August von B.-H.
(1795—1877), war von Savigny für die Rechtswissenschaft gewonnen
worden, hatte sich im Frühjahr 1819 in Berlin habilitiert und war
seit Februar 1820 außerordentlicher Professor. Zu seinen Verdiensten
gehört es, daß er der Prozeßwissenschaft neue Bahnen gewiesen hat.
S. 101, Z. 37: Schmalz: Theodor Anton Heinrich Sch. (1760 bis
1831), bei Begründung der Berliner Universität zum Ordinarius der
juristischen Fakultät ernannt und erster Rektor der neuen Hochschule.

S. 102, Z. 14: Hoffmann: Dr. phil. Johann Gottfried H. (1765
bis 1847), wirkl. geh. Oberregierungsrat und Mitglied des Staatsrats,
Direktor des statistischen Büros, Mitglied der königl. Akademie
der Wissenschaften, von 1810—1814 und von 1821—1836 Ordinarius
für Nationalökonomie und Statistik an der Friedrich-Wilhelms-Universität
zu Berlin. Vgl. den Nekrolog in Jg. 25 des „Neuen
Nekrologs der Deutschen“, Th. 2 (Weimar 1849), S. 706—08, unter
Nr 234.
S. 102, Z. 34: Müller: Johann Gottfried M. war am 18. Mai 1757
zu Ebersbach bei Zittau geboren, widmete sich dem Studium der
Rechtswissenschaften an der Universität zu Leipzig, bekam daselbst
1795 eine außerordentliche Professur der Rechte, wurde 1803 Oberhofgerichtsassessor,
1813 Assessor der Juristenfakultät, 1818 Professor
des Lehnrechts und 1821 Professor des römischen Rechts.
Als solcher ist er am 24. Juni 1832 gestorben. Vgl. den Artikel
Nr 202 in Jg. 10 des „Neuen Nekrologs der Deutschen“, 1832,
Th. 2 (Ilmenau 1834), S. 492—93.
S. 103, Z. 5: Haubold: Siehe die Anm. zu Verweis zum Kommentar S. 24, Z. 37.
S. 103, Z. 18: Reichel: Der Privatdozent und Juris Baccalaureus
Valerius Friedrich R. ist (nach dem „Neuen Nekrolog der Deutschen
“, Jg. 1, 1823, H. 2, Ilmenau 1824, S. 908) am 1. Nov. 1823
gestorben.
S. 103, Z. 29: Pölitz: Karl Heinrich Ludwig P. (1772—1838),
1815 ordentlicher Professor der Geschichte und Statistik von Sachsen,
1820 der Staatswissenschaften an der Universität zu Leipzig; daneben
ein fruchtbarer Schriftsteller auf den genannten Gebieten
wie dem des öffentlichen Rechts.
  Zur Einführung in die im Folgenden mitgeteilten amtlichen Schriftstücke
diene eine knappe Zusammenstellung der Institutionen und
deren Personalien, mit denen es Grabbe zu tun bekam.
  An der Spitze des lippischen Staatswesens stand während des
in betracht kommenden Zeitraums als souveräner Herr Fürst Paul
Alexander Leopold, der am 3. Juli 1820 zur Regierung gelangt war.
  Von den unter ihm stehenden Kollegien sind die folgenden zu
erwähnen:
  1) Die Regierung. Diese vertrat zugleich die Stelle des Ministeriums
oder Kabinetts und bestand aus einem Präsidenten, vier
Räten und dem übrigen Personal. Anfangs war sie folgendermaßen
zusammengesetzt:

[Bd. b5, S. 480]

 


Der Präsident: Regierungsdirektor Funck von Senftenau mit dem
Titel Kanzler. (Gest. am 26. März 1828.)
Die vier Räte: Kammerdirektor Helwing. (Gest. am 3. Mai 1832.)
Regierungsrat Petri. (Unterm 11. Juni 1832 zum Geheimen
Regierungsrat ernannt.)
        Regierungsrat v. Meien. (Referent in Militärsachen.)
        Rat und Regierungsassessor Piderit. (1818/28 Depositar
        des militärischen Depositenwesens. Unterm 11. Febr. 1831
        zum Regierungsrat ernannt.)
Das übrige Personal: Regierungssekretär Kellner.
        Regierungsregistrator Ulrich.
  An v. Funcks Stelle trat Kammerdirektor Helwing, der unterm
23. März 1829 zum Regierungsdirektor ernannt wurde. An vierter
Stelle trat Archivrat Clostermeier in die Regierung ein; er starb
jedoch bereits am 10. September 1829. Helwings Nachfolger an der
Kammer wurde Eschenburg, bis dahin herzoglich braunschweigischer
Geheimer Justizrat; unterm 2. Juni 1829 wurde er zum Kammerdirektor
ernannt. Nach dem Tode Clostermeiers wurde er auch
dessen Nachfolger in der Regierung, als deren Mitglied er am
22. Sept. 1829 eingeführt wurde.
  Die Regierung war also jetzt folgendermaßen zusammengesetzt:
der Präsident: Helwing; die vier Räte: Petri, v. Meien, Piderit,
Eschenburg.
  Helwing starb am 3. Mai 1832. Darauf wurde, unterm 11. Juni
des selben Jahres, Eschenburg zum Regierungs- und Kammerpräsidenten
ernannt und ihm das Direktorium in der Regierung, mit
Beibehaltung des Kammerdirektoriums, übertragen. Seinen Platz in
der Regierung erhielt der Kammerrat Rohdewald, der unterm 12.
Juni 1832 zum Geheimen Kammerrat und zugleich zum Regierungsrat
ernannt wurde.
  2) Die Rentkammer. Diese beschäftigte sich mit der Verwaltung
der landesherrlichen Einkünfte in ihrem ganzen Umfange,
der Hauptfinanzquelle des Landes, und mit der Direktion des gesamten
Hebe- und Rechnungswesens. Von ihrem Personal erscheinen
in diesen Akten außer Eschenburg und Rohdewald, die schon genannt
wurden:
        Kassenrendant Pustkuchen,
        Registrator Wasserfall und
        Advokat Barkhausen.
  Von den Offizieren des Lippischen Bataillons müssen
aufgeführt werden:
        Obristleutnant Böger. (Unterm 14. April 1832 zum
        Obristen ernannt. Chef des Bataillons; zugleich Vorsitzen-
        der des Militärgerichts.)
        Hauptmann Roth. (Unterm 31. März 1831 wird ihm der
        Charakter als Major beigelegt.)
        Hauptmann Meister.
        Premierleutnant Krücke. (Unterm 17. Mai 1831 zum
        Stabskapitän, unterm 22. April 1834 zum Hauptmann
        1. Klasse ernannt.)
        Leutnant Groskopf. (Unterm 26. Okt. 1830 zum Premier

[Bd. b5, S. 481]

 


      leutnant, unterm 17. Mai 1831 zum Stabskapitän, unterm
      22. April 1834 zum Hauptmann 1. Klasse ernannt.)
      Leutnant Steffen. (Unterm 5. April 1831 zum Premier-
      leutnant ernannt, unterm 22. April 1834 wird ihm der
      Charakter als Hauptmann 2. Klasse beigelegt; unterm
      15. März 1836 zum wirklichen Hauptmann 2. Klasse und
      Chef der vierten Kompagnie des Kontingents ernannt. Zu-
      gleich Militär-Kassen-Rendant.)
      Leutnant Falkmann. (Als Kadett eingetreten; unterm 5.
      April 1831 zum Sekondeleutnant ernannt.)
      Leutnant von Exterde. (Unterm 17. Mai 1831 zum Volon-
      tärleutnant ernannt.)
      Leutnant Kestner. (Vorher Advokat; unterm 5. April 1831
      als Volontär mit dem Rang eines Sekondeleutnants im
      Bataillon angestellt.)
      Leutnant Runnenberg. (Unterm 15. März 1831 als Auditor
      beim Amte Varenholz beider Vogteien zugelassen;
      unterm 5. April 1831 als Volontär mit dem Rang eines
      Sekondeleutnants, unterm 29. April 1834 definitiv im
      Bataillon angestellt.)
  Quellen: Friedrich Wilhelm von Coelln, „Historisch-geogra-
phisches Handbuch des Fürstenthums Lippe.“ Leipzig, Engelmann
1829. Karl Piderits Artikel „Lippe-Detmold“ im Rotteck-Welckerschen
„Staatslexikon“, 1. Aufl. Bd. 9 (Altona, 1840), S. 738—47.
Die „Fürstlich Lippischen Intelligenzblätter“ von den Jahren 1826
bis 34. „Sammlung mancherley Begebenheiten im Fürstenthum Lippe.
“ Vom Regierungspedellen Johann Christian Ludwig Emmighausen;
nach dessen Tode, am 2. März 1833, fortgeführt von dem
Sohne Ludwig August Emmighausen. (Handschrift. StAD D 72
Emmighausen Nr 1, 2.)