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Nr. 308, siehe GAA, Bd. V, S. 335nothumbnail
Freimeister F. Brauns (Horn) an Christian von Meien (Detmold)
Brief


30Nr. 4068.

Horn d. 24t Mai 1831

  Euer Hochwohlgb. werden verzeihen daß ich Sie mit diser
meiner Schrift belästige, Wenn ich es also darf wagen an Euer
Hochwohlgb. mih Schriftlich zu wenden, mit der bitte mir
35doch wo möglichst zu die 5 rthlr. 5 gr. zuverhelfen welche

[GAA, Bd. V, S. 336]

 


ich vom Stellvertreter Barths zu fordern habe, Die Rechnung
über obenerwähnter Summe habe ich schon seit Ostern an den
HErrn Adutuer überbracht, welcher mir ohne bezahlung hingezögert,
und jetzt gegen mir geäußert daß ich nichts bekömmen
5könnte, und auch sagte er zu mir, daß wenn Er es machen
könnte: keiner von einen Stellvertreter solle etwas kriegen.
Als ich die Rechnung einreichte gab mir Der HErr Addutuer
die Versicherung Ich möchte Ihm niht so oft beschwerlich
seyn, er wolle schon für mich sorgen daß ich meine Bezahlung
10sollte haben, bis hirher hat Er mir mit solchen Versprechungen
hingehalten, und jetzt sagt Er es mir nun ganz ab. Ich habe
daher die Ehre und daß Zutrauen, Ich bitte nochmachls
frreundlichst, und Ersuche Eur Hochvohlgeb wo möglichst
hirrein doch meinen Wunsch genüge zu leisten.

15Freimeister F. Brauns

  [Adresse:] An den HErrn Regirungsrath v. Mhein zu Dedtmolt
frei.

 


308.

H: Doppelbl. 40; 2 S., Adresse auf S. 4.
F: In dem bei Nr 303 angegebenen Faszikel Bl. 476. 477.

S. 336, Z. 9: sorgen] Da hinter diesem Worte ein Loch im
Papier ist, so kann nicht gesagt werden, ob an dieser Stelle ein
Komma gestanden hat oder nicht.

S. 335, nach Z. 29: Freimeister: Unter Freimeistern versteht man
Persönlichkeiten, die, ohne Mitglied einer Zunft zu sein, gegen eine
an diese zu entrichtende Abfindung ihr Gewerbe betreiben konnten,
freilich mit mannigfachen Einschränkungen. Man hatte diese Institution
geschaffen, um die Privilegien der Zünfte zu brechen.
  Der Beschwerdeführer: Johann Friedrich B. (Bruns, Brunß) war
am 19. März 1798 als das Find der Johanna Ernestina Brunß zu
Horn geboren. (Als Vater wurde der lippische Musketier Johan
Henrich Hunke zu Lage angegeben.) Nachdem er fünf Jahre lang
als Soldat beim Lippischen Bataillon gedient hatte, war ihm unterm
3. Januar 1827 der Abschied bewilligt worden. Darauf hatte er
als Schneidergeselle bei verschiedenen Meistern in Detmold gearbeitet.
Das Privileg als Freischneider der Stadt Horn besaß er seit dem
10. August 1830. (StAD. Regierungs-Acten, die Freischneider der
Stadt Horn betr. 1742 — in: Acta die Freymeister der Stadt Horn
betr. 1765 seq. L 77 C Fach 139. Nr 5.)
  Der Stellvertretungskontrakt mit Friedrich Ludolph Bartz, gebürtig
aus Vallentrup, Amts Sternberg, war am 30. März 1831
abgeschlossen worden. (Vgl. „Acta verschiedene Stellvertretungscontracte
betr. 1831.“ StAD. L 77 C Fach 57. M. Nr 1X.) Die fragliche
Sache erscheint in der Prozeß-Tabelle des Militärgerichts für die
Monate Mai (unter Nr 12) und Juni 1831 (unter Nr 11). Danach
erkannte Bartz die Schuld an und wollte das Militärgericht sie auf
jede Art einzutreiben suchen. Da jedoch B. jetzt nichts in Händen
habe und noch auf der Hauptwache sitze, so müsse sich Brauns

[Bd. b5, S. 640]

 


fürerst mit dem auf die Stellvertretungsgelder gelegten Arrest begnügen.
Unter Zustimmung des B. erklärte Brauns, damit zufrieden
zu sein, daß seine Forderung von dem Remplaçantenlohne des B.
allmählich getilgt werde.