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Nr. 28, siehe GAA, Bd. V, S. 19nothumbnail
Fürstlich Lippisches Konsistorium (Detmold) an Fürstlich Lippische Regierung (Detmold)
Brief

                    V.P.M.

  Die Stipendien 11/m Virg et S. crucis, welche gewöhnlich
vereinigt vergeben werden, sind für die drei Jahre 1820.21.22.
disponibel. Es haben sich zwei Jünglinge durch ihre Väter
5um sie beworben, der Sohn des Hauptmanns Meister und der
Sohn des Zuchtmeisters Grabbe. Beide Jünglinge sind talentvoll
und beide sind mit Erfolg fleißig gewesen. Gegen ihr
Betragen läßt sich auch übrigens nichts erinnern. Es wird fast
unmöglich, einen von ihnen ausschließlich unt.[terthänigst] in
10Vorschlag zu bringen und Consistorium stellt es deswegen
Sereniss. Reg. Hochf. Durchl. Gnade anheim, wem von Beiden
mit bezug auf andere Verhältnisse das fragliche Beneficium
conferirt, oder ob vielleicht Beiden die Hälfte zugetheilt werden
soll, in welchem Falle Grabbe die Hebung übernehmen
15könnte.

Detm. d 1. Ap.v FunckWeerth

   1820.

[Randbemerkung der Fürstin Paulina:]

  Bey gleicher Qualification und beynahe gleichem Bedürfniß
20genehmige ich die Theilung der Stipendien und conferire die
eine Hälfte dem jüngeren Meister, die andre Grabben es
paslich findent, daß letzterer die Hebung übernehme.

Paulina

[Randbemerkung Weerths:]

25  Es wäre die gnädige Resolution Ser. Reg. H.D. so wohl
dem Hauptm. Meister als auch dem Zuchtmeister Grabbe
mitzutheilen, und Letzterem zugleich ein Verzeichniß dessen,
was jährlich zu erheben ist, mit der Anweisung sich jährlich
mit dem Erstern gehörig zu benehmen.
D. d 5t Ap.    W.
   1820.    

 

 
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