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Nr. 157, siehe GAA, Bd. V, S. 216nothumbnail
Christian Dietrich Grabbe (Detmold) an Fürstlich Lippische Regierung (Detmold)
Brief


Nr. 646.

pr. 1 Februar 1828.

5            An
Hochfürstliche Regierung!
Gehorsamste Folgeleistung
des Auditeurs Grabbe,
eine zu stellende Caution
10betreffend.
Mit Anl. I.                    Die laut § 9 seiner Instruc-
                        tion vom 15ten Januar 1828
                        wegen des Depositen-Wesens
                        des Militairgerichts zu stellende

15Caution zu 500 rthlrn bringt Unterzeichneter gehorsamst in
Anl. I, einem Bürgschaftsdocumente der Wittwe J. C. Koch
hiermit bei, unter der Bemerkung, daß bei den notorischen
guten Vermögensumständen der Wittwe J. C. Koch selbst
dem hiesigen Detmolder Magistrat die Ingrossation dieser
20Caution zwar nicht für nothwendig geschienen hat, derselbe
aber bei der ersten Auffoderung Hochfürstlicher Regierung
sie brevi manu besorgen wird.

Hochfürstliche Regierung wird gehorsamst gebeten:

    das beigebrachte Cautionsdocument anzuneh-
25    men und den in § 9 der Instruction des Unter-
    zeichneten normirten Cautionspunct für erledigt
    zu betrachten.

Detmold den 1st Februar 1828. Grabbe.

 


157.

H: Doppelbl. in 20; 1¾ Sp.
F: Aud.-Akt. Nr 103.

S. 216, Z. 16: Wittwe J. C. Koch: Siehe die Anm. zu Verweis zum Kommentar Nr 156.
S. 216, Z. 19: Ingrossation: Hypothekarische Eintragung.
S. 216, Z. 22: brevi manu: kurzer Hand, sogleich, ohne weiteres.