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Nr. 251, siehe GAA, Bd. V, S. 288nothumbnail
Christian von Meien (Detmold) an Fürst Leopold zur Lippe II. (Detmold)
Brief

10        U.P.M. ad 6362.

  Die unterthänigste Bitte des Auditeurs Grabbe um Gehalts-Zulage
scheint gnädigste Berücksichtigung zu verdienen. Als im
Jahre 1812 das ganze Officier-Corps incl. des Militair-Cassen-Rendanten
mit einer Gagen-Erhöhung begnadigt wurde, blieb
15der damalige Auditeur Rotberg lediglich aus dem zu der Zeit
auch actenmäßig gewordenen Grunde ausgeschlossen, weil er
seinen Dienst unordentlich versah und man ihn durch Vorenthaltung
der Zulage theils strafen theils bessern wollte.
Auch wurde dafür gehalten, daß die Gebühren für Heiraths-Consense,
20Paß-Ertheilungen u.s.w. monathlich ungefähr ebenso
hoch anzuschlagen seyen als die Gage zu 12 rthlrn.

  Bey dem jetzigen Auditeur verhält sich dieses Alles anders.
Er ist fleißig, prompt, in practischer Geschicklichkeit
zunehmend, ehrliebend und nicht zum Sportuliren geneigt,
25er bedarf keines Sporns zur Arbeit und kann an Gebühren
nicht halb soviel verdienen als sein Vorgänger, weil die Soldaten
nicht mehr solange im Militair-Nex bleiben als sonst,
wo sie oft erst mit 24 Jahren Soldaten wurden, und dann
noch 5 Jahre dienen musten. In das Alter vom 24. bis zum
3029. Jahre fallen aber die meisten Heirathen; die Consens-Gesuche
vervielfältigten sich also damals ebensosehr wie sie
sich jetzt vermindern, weil die Aufforderungen zur Erfüllung
der Militairpflicht jetzt so geschehen, daß auch die einrangirten
Soldaten mit dem 26. Jahre ihren Abschied erhalten können.

35  Unter diesen Verhältnissen dürfte es billig seyn, wenn
Ew. Hochfürstliche Durchlaucht dem Auditeur Grabbe die
Gnade zu erzeigen geruheten, ihm eine Zulage von monathlich
6 rthlrn. huldreichst zu bewilligen, und wird der desfallsige

[GAA, Bd. V, S. 289]

 


Rescripts-Entwurf zu gnädigster Entschließung ehrerbietigst
angebogen. Detmold d. 22. Dec. 1829

v. Meien.

  [Am Rande:] Habe ich, nach diesem Vortrage genehmigt.

5LeopoldFzL.

 


251.

H: Doppelbl. in 20; 2S.
F: Aud.-Akt. Nr 112.
D: Glaubw. S. 399—400.

S. 288, Z. 27: Militair-Nex: Militär-Verband.
S. 288, Z. 37 — S. 289, Z. 1: der desfallsige Rescripts-Entwurf:
Siehe Verweis zum Kommentar Nr 252.