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Nr. 313, siehe GAA, Bd. V, S. 339thumbnail
Christian Dietrich Grabbe (Detmold) an Christian von Meien (Detmold)
Brief

        Handschrift Ewr Hochwohlgeboren

  sende ich mit innigem Danke Ihre gefälligen Mittheilungen
zurück. Den Rudloff möchte ich künftig wohl einmal wieder
lesen. Ihr treffliches Gutachten habe ich so weit Sie es mir
5mittheilten fast ganz wörtlich benutzt. Die Straffälligkeit ist
von mir selbst aufgestellt. Handschrift Untersuchungen hinderten mich,
schon heute Morgen fertig zu seyn. Eben schicke ich die Sache
dem Hrn. Obristl. [Böger.]
                 Hochachtungsvoll, dankbar
  Detmold den 20st Juni    und
                1831                        gehorsamst
   Grabbe.

  [Adresse:] Handschrift Sr Hochwohlgeboren dem Herrn Regierungsrath
von Meien.

 


313.

H: Doppelbl. in 20; 1½ S., Adresse auf S. 4.
F: GrA
D: WW VI 22, als Nr 105.

S. 339, Z. 2: Ihre gefälligen Mittheilungen: Auf welche Sache
sie sich bezogen haben, kann nicht mit Sicherheit gesagt werden.
S. 339, Z. 3: Den Rudloff: Werke von Verfassern dieses Namens
sind zahlreich. Vermutlich handelt es sich aber um des preußischen
Generalmajors Karl Gustav von Rudloff „Handbuch des Preußischen
Militärrechts, oder Darstellung der im Preußischen Heere bestehenden
Grundsätze über militärische Rechts- und Polizei-Verhältnisse,
Disciplin und Justizverwaltung“, von dem damals zwei Bände vorlagen.
(Berlin, Rücker 1826.) Ein dritter ist erst 1835 erschienen.
(Das Werk ist früher in der Lippischen Landesbibliothek vorhanden
gewesen.)