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Nr. 114, siehe GAA, Bd. V, S. 140nothumbnail
Christian Gottlieb Clostermeier (Detmold) an Christian Dietrich Grabbe (Detmold)
Brief

25                    P. P.

  Die Rechnungsführung meiner Tochter für die Demoiselle
Caroline Koeler, gegenwärtig zu Halle in Sachsen, fing mit
dem 26sten Januar 1819 an, und endete mit einem Schreiben
an dieselbe von mir vom 17ten April 1826.

30  Ich habe die Rechnung meiner Tochter genau revidirt und
mit ihren Belägen in Einnahme und Ausgabe verglichen, und
alles in Ordnung gefunden. Aber ich kann in die Auslieferung
dieser Papiere an Ew. Wohlgeboren, oder an wen es sonst sey,
nicht consentiren, da der Fall einer Nachforderung, oder aus
35gedachten Papieren zu ertheilenden Aufklärung immer möglich
bleibt.

[GAA, Bd. V, S. 141]

 


  Ich habe in gedachtem Schreiben vom 17ten Apr. d. J. die
Demoiselle Koeler umständlich von ihren Vermögens-Umständen
und ihrer jährlichen Einnahme, auch von den einschlagenden
Verhältnissen ihrer Schwester und ihres Bruders unterrichtet,
5und können Ew. Wohlgeboren zu jeder Zeit die Einsicht
dieses Schreibens verlangen.

  Vermöge mehr erwähnten Schreibens behielt die Demoiselle
Caroline Koeler nach dem letzten Rechnungs-Abschluß noch
einen Bestand von 4. Thlr. 17 gr. 1½ pf. zu gut, welcher
10baar hiebei folgt, und erbitte ich mir eine gefällige Empfangsbescheinigung
darüber.

  An Obligationen besitzt die Demoiselle Caroline Koeler
4 Stück, und zwar 3. von Sültemeyer, nämlich:

1)eine vom 3ten October 1793 über 300. Thlr.

152)eine andere vom 3ten December 1802 über 47. Thlr.
18 gr und

3)eine dritte vom 31. December 1810 über 67. Thlr. 18 gr.

4)endlich noch eine vierte von Walter zu Hüntrup in der
Bauerschaft Müssen vom 26.sten August 1819 über
20200. Thlr.

welche also zusammen ein Vermögen von 615. Thlr. in Obligationen
bilden.

  Da diese Obligationen bereits an Ew. Wohlgeboren abgeliefert
worden sind, so erbitte ich mir auch eine gefällige
25Empfangsbescheinigung über dieselben.

  Die Vereinbarung mit dem Sültemeyerschen Hofe vom
1sten Nov. 1819 über die Art der Zinsenzahlung von den
auf demselben haftenden Capitalien haben Ew. Wohlgeboren
schon erhalten.

30  Detmold den 3ten December 1826.

Clostermeier.
    Nachschrift.

  Da die Original-Obligationen der Demoiselle Koeler an
Ew. Wohlgeb. ohne mein Vorwissen abgeliefert worden sind,
35so bin ich hiernächst daran erinnert worden, daß die drei
Sültemeierschen Obligationen in eine zusammengezogen worden
sind. Ew. Wohlgeb. werden demnach nur die Ablieferung
der vereinten Sültemeierschen Obligation gefälligst bescheinigen.


40  Detmold eod.

Clostermeier.

[GAA, Bd. V, S. 142]