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Nr. 137, siehe GAA, Bd. V, S. 187nothumbnail
Christian Gottlieb Clostermeier (Detmold) an Christian Dietrich Grabbe (Detmold)
Brief

[Entwurf]
   
   
Rörenprup
   
Anspr[uch] des Ob.[rist-]L[ieutenants]
    An     Böger

dHrn. Advocaten
   
  Ew. p remittire ich hiebei wieder
  Grabbe    den bei mir gestern zurückgelassenen,
   von mir, vor Jahren aus archivalischen
   Quellen geschöpften Aufsatz
   über den Meierhof zu Rörentrup
   
  Der Gegenstand desselben ist mir
   bei dem gänzlichen Verfall meines
   Gedächtnisses so ganz fremd geworden
   daß ich mich schlechterdings nicht
   zu erinnern vermag, auf welche Veranlassung

Erster Abschnitt
   und in welchem Jahr ich

  Ursprüngliche Bestandtheile
   diese Schrift verfertiget habe. Angenehm
u. verschiedene    würde es mir daher seyn, wenn
Gutsherren    Ew. Wohlgeb. gelegentlich mir Aufschluß
des Meierhofs Rö-
   geben könnten.

rentrup
   
  Ich habe jetzt gedachten Aufsatz

§ 1.—9
   mit neuer Aufmerksamkeit durchgelesen,

2t Ab.
   und kann in Wahrheit versichern,

  Neuere bei dem
   daß ich jetzt den Eifer bewundre

Hofe zu R. vorhandene
   mit welchem ich in jenem
Adquisita
   alles zusammengetragen und mit

§. 16.—18.
   pflichtmäßiger Unpartheilichkeit nach

3. Meierrecht und
   meiner geringen Einsicht erwogen habe,
    Erbfolge auf den    was das Archiv von dem Meierhof
    M zu R.    Rörentrup enthält. Es würde eine

§. 19.—21
   ganz vergebliche Mühe seyn demselben

III[I] Lehnsverhältnisse
   noch etwas beifügen zu wollen.
des Meierh. R.    
  Außer dem ist mir auch nicht bekannt
u. Bemerkungen
   geworden, ob und was für

darüber
   Veränderungen sich etwa seit der Verfassung

§. 22—27.
   jenes Aufsatzes in Ansehung
   des Meierhofes zu Rörentrup zugetragen
   haben.
   
  Ich sehe mich also ganz außer
   Stand in den jenen Hof betreffenden

[GAA, Bd. V, S. 188]

 

   Angelegenheiten einen Rath zu ertheilen,

[GAA, Bd. V, S. 188]

 

    es wäre dann der eines gütlichen
   Vergleiches, wenn eine Meinungsdifferenz
   über einen Punct statthaben

N. der Aufsatz von
   sollte.
Caasmanns Hand    
  Indem ich hiemit schließen will,
geschrieben ist 12    fällt mir noch ein, daß der Notarius
Bogen stark.
   Caasmann zu einer Besitzergreifung
   des Rörentrupischen Hofes beauftragt
   war.
   
  Detmold d. 7 Nov 1827.