| [GAA, Bd. III, S. 387] des Rates lag. In dessen Sitzungen, denen einer der Suffeten präsidierte, wurden die wichtigsten Beschlüsse gefaßt. Vielleicht bestand er ursprünglich aus hundert Mitgliedern, von denen zehn den engeren Ausschuß bildeten; aber schon im fünften Jahrhundert findet sich die Zahl von 300, von denen dann 30 den engeren Rat bildeten. Es wird angenommen, daß der Rat aus lebens- länglichen Mitgliedern bestand, die von den vornehmsten Familien gestellt wurden; nach allem, was wir darüber wissen, trug die Staatsform ein entschieden oligarchisches Gepräge. Eine besondere Stellung nahm der Staatsgerichtshof der 104 ein, der ursprünglich um die Mitte des fünften Jahrhunderts eingesetzt worden war, um die Rechenschaft der Feldherren, vielleicht auch anderer Be- amten, entgegenzunehmen. S.4, Z.34: Moloch: Nach der griechischen, Molech nach der hebräischen Bibel der Name eines Gottes, der im achten bis sechsten Jahrhundert v. Chr. in Israel und Juda verehrt wurde, dessen Kult wahrscheinlich aus Assyrien nach Palästina gekom- men, aber auch in Phönikien und den phönikischen Kolonien vorhanden war. Verehrt wurde er durch Menschenopfer, insbe- sondere durch das „Hindurchgehenlassen der Kinder durch das Feuer“. HANNIBAL Mittlere Fassung 1. Überlieferung Die dem Texte zu Grunde gelegte Handschrift ist nur mit großen Lücken auf uns gekommen, und dieser Torso befindet sich nicht an einer Stelle, vielmehr werden heute eine Reihe der abgesplitterten kleineren Bruchstücke auch an verschiedenen anderen öffentlichen Instituten aufbewahrt In privaten Sammlungen hat sich keines ermitteln lassen. Zwei Fragmente, die zum Besitzstande der ehemaligen Preußischen Staatsbibliothek in Berlin gehört ha- ben und während des zweiten Weltkrieges ausgelagert worden sind, sind verschollen und müssen als verloren gelten. Das eine war ein Folioblatt mit den S. 55—56 (vgl. WGr III 417), das andere ein vierseitiges Quartblatt. Ha : Das Hauptstück der Handschrift ist aus dem Besitze Dr. Robert Hallgartens in München über den Handel an die Landes- und Stadtbibliothek zu Düsseldorf gelangt. Es war, zusammen mit den Handschriften des „ Kosciuszko “ und der Kritik an Bettinens Werk: „ Goethes Briefwechsel mit einem Kinde “, im Nachlasse des Musikers und Schriftstellers Edward Hartenfels aufgetaucht, |
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