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[GAA, Bd. III, S. 387]

 


des Rates lag. In dessen Sitzungen, denen einer der Suffeten
präsidierte, wurden die wichtigsten Beschlüsse gefaßt. Vielleicht
bestand er ursprünglich aus hundert Mitgliedern, von denen zehn
den engeren Ausschuß bildeten; aber schon im fünften Jahrhundert
findet sich die Zahl von 300, von denen dann 30 den engeren
Rat bildeten. Es wird angenommen, daß der Rat aus lebens-
länglichen Mitgliedern bestand, die von den vornehmsten Familien
gestellt wurden; nach allem, was wir darüber wissen, trug die
Staatsform ein entschieden oligarchisches Gepräge. Eine besondere
Stellung nahm der Staatsgerichtshof der 104 ein, der ursprünglich
um die Mitte des fünften Jahrhunderts eingesetzt worden war,
um die Rechenschaft der Feldherren, vielleicht auch anderer Be-
amten, entgegenzunehmen.
   Verweis zum Text S.4, Z.34: Moloch: Nach der griechischen, Molech nach der
hebräischen Bibel der Name eines Gottes, der im achten bis
sechsten Jahrhundert v. Chr. in Israel und Juda verehrt wurde,
dessen Kult wahrscheinlich aus Assyrien nach Palästina gekom-
men, aber auch in Phönikien und den phönikischen Kolonien
vorhanden war. Verehrt wurde er durch Menschenopfer, insbe-
sondere durch das „Hindurchgehenlassen der Kinder durch das
Feuer“.

HANNIBAL
Mittlere Fassung

1. Überlieferung

   Die dem Texte zu Grunde gelegte Handschrift ist nur mit
großen Lücken auf uns gekommen, und dieser Torso befindet
sich nicht an einer Stelle, vielmehr werden heute eine Reihe der
abgesplitterten kleineren Bruchstücke auch an verschiedenen anderen
öffentlichen Instituten aufbewahrt In privaten Sammlungen hat
sich keines ermitteln lassen. Zwei Fragmente, die zum Besitzstande
der ehemaligen Preußischen Staatsbibliothek in Berlin gehört ha-
ben und während des zweiten Weltkrieges ausgelagert worden sind,
sind verschollen und müssen als verloren gelten. Das eine war ein
Folioblatt mit den S. 55—56 (vgl. WGr III 417), das andere ein
vierseitiges Quartblatt.

   Ha : Das Hauptstück der Handschrift ist aus dem Besitze Dr.
Robert Hallgartens in München über den Handel an die Landes-
und Stadtbibliothek zu Düsseldorf gelangt. Es war, zusammen mit
den Handschriften des Kosciuszkound der Kritik an Bettinens
Werk: Goethes Briefwechsel mit einem Kinde “, im Nachlasse
des Musikers und Schriftstellers Edward Hartenfels aufgetaucht,