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[GAA, Bd. IV, S. 374]

 


hunderts, in Rücksicht der Länder- Menschen- und Productenkunde.
Für jede Klasse von Lesern von E.[berhard] A.[ugust] W.[ilhelm]
von Zimmermann. Jg. 10. Mit 12 Kupfern. Leipzig, bei Gerhard
Fleischer d. Jüng. 1811.
2. Lesarten
   Verweis zum Text S.7, Z.9: silbernen Pallastes] das Wort Pallastes ist nicht ausgeschrieben,
sondern durch einen langen Strich unter demselben
Worte hinter goldenen ersetzt H Verweis zum Text S.7, Z.10: Löwen,] zuerst Löwen
und daraus Löwen, H Verweis zum Text S.7, Z.13: Beherrscheer] der Buchstabe vor dem
letzten r ist nicht mit Sicherheit als e gelesen, aber wohl nur nicht
völlig geglückt H
3. Erläuterungen
  Der Eintrag ist durch die folgende Stelle im Abschnitte über
„Das Reich der Birmanen“ (S. 165—283) angeregt:
  „Auch die Birmanen stehen, ihrer Gescheidtheit ungeachtet, unter
dem Despotismus eines Einzigen. Ihr jetziger Regent, Herr von
Ava, Pegu, Arrakan und Cassay, giebt sich noch überdies hochtönende,
zum Theil lächerlich klingende Titel. So nennt er sich z. B.
Herr des weißen und gefleckten und aller Elephanten der Erde,
Herr der weißen Sonnenschirme; die Hoffarbe ist nämlich weiß,
und sie ist niemanden, außer dem Hofe, erlaubt.
  Der König von Pegu führte auch den Titel: eines Bruders der
Sonne; eines Anverwandten des Mondes und aller Gestirne, durch
dessen Verwendung alle Thiere genährt, und die Jahrszeiten geordnet
würden; dem daher alle übrige Könige der Erde unterworfen
wären. Hatte er gespeiset, dann ließ er durch Trompetenschall
bekannt machen, daß nun gleichfalls alle übrige Könige die Erlaubniß
erhielten zu Tafel zu gehen.
  So heilig ist bei den Birmanen der König, daß sie gleichsam nur
indirecte von ihm sprechen. Sie sagen daher nicht, dies muß der
König hören, erfahren oder wahrnehmen, sondern dies muß zu
den goldnen Ohren, zu der goldnen Nase gelangen;
so legt man sich auch nicht zu des Königs Füßen, sondern zu den
goldnen Füßen. Kurz, die Verehrung des Monarchen grenzt
an Anbetung, sie ist sklavisch.“ (S. 236—37.)
  Mit Sicherheit zu datieren ist der Eintrag nicht. Schließt man aus
dem vom 30. September 1815 datierten Briefe Grabbes an die
Meyersche Buchhandlung (Verweis zum Text Nr 9) richtig, daß das „Taschenbuch der
Reisen“ einschließlich der beiden Abteilungen des zwölften Jahrgangs,
wie es Grabbe wohl einmal besessen hat, insgesamt erst
zu jener Zeit bestellt worden ist, so wäre die Zeit kurz vor dem
angeführten Tage, als die des Erwerbs, der terminus a quo. Nimmt
man aber an, daß Grabbe die vierzehn, bei Abfassung seines