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[GAA, Bd. IV, S. 449]

 



  Da Grabbe erweislich mehrere ähnliche Kritiken geschrieben
hat, so ist er zweifelsohne der Verfasser auch dieser.“

  Hier notiert Clostermeier, ohne Zweifel zu verraten: „Verfasser
ist nach dem Inhalt zu urtheilen Grabbe“.

  Demgemäß konnte Clostermeier auch den Versicherungen
keinen Glauben schenken, mit denen Grabbe seine erste Einsendung
im „Rheinisch-Westphälischen Korrespondenzblatte“
einleitet.

  Aus einer späteren Niederschrift geht nun aber hervor,
daß Louise, des Archivrats kundige Tochter, über den Verfasser
des mit „V. C.“ unterzeichneten Korrespondenz-Artikels
sich eine von der des Vaters abweichende Meinung gebildet
hatte. Diese Notiz lautet: „filia meint, daß die Tendenz dieses
Aufsatzes gegen den Postdirector L[üder] Runnenberg gehe
welcher unter der Kryptogly[p]he V. C. Vigore commissionis
zu verstehen sey da sich R. der von Hoffmann angenommen
habe.

  Unter den Despoten von Detmold ist vielleicht von Hoffmann,
oder v. Funk zu verstehen“.

  Aus dieser Notiz geht zunächst mit Sicherheit dies eine
hervor, daß es in Detmold außer Grabbe noch andere dort
beheimatete Persönlichkeiten gab, welche die auswärtigen Journale
mit Nachrichten bedienten; sodann aber mit großer
Wahrscheinlichkeit, daß an der Polemik um die Person der
Madame Hoffmann andere Korrespondenten beteiligt waren,
nicht aber Grabbe. Schneiders Beweisführung findet also auch
in dieser Quelle eine Stütze.

2 „Grabbe als Kritiker“, Marburg 1914 (Marburg, Phil. Diss. v.
21. Juni 1913), S. 32.

3 Albert Lortzing, „Gesammelte Briefe“, hrsg. von Georg Richard
Kruse. Neue Ausg. Regensburg, Bosse (1913), S. 11.

4. Die angeführte Stelle findet sich auf den Sp. 367—68.

5. A.a.O. S. 33—34.

6 Der Unglaube, mit dem man früher diese Erklärung aufgenommen
hat, mußte unberechtigterweise zu ungünstigen Schlüssen
auf Grabbes Charakter führen.

7 Der Abdruck ist in den Nrn 43—45 vom 25. Oktober bis
3. November enthalten.

8. Ziegler S. 76—77.

9 Dieser angebliche Hausarrest wird weder durch die Auditeursnoch
die anderen auf uns gekommenen Akten des Detmolder
Militärgerichts bezeugt.

10. In den archivalischen Beständen des ehemaligen Detmolder Hoftheaters,
die in der Landesbibliothek zu Detmold verwahrt
werden, befinden sich auch die zwölf Rollenhefte zum „Chamäleon“
; das neunte ist dasjenige des Dichters Schulberg. Auf der
zweiten Seite sind zwei Aufführungen notiert: 1. Osnabrück,
Freitag den 23ten October [1]829; 2. Pyrmont, Mittwoch den
21 [die 'l' ist nicht mit Sicherheit zu lesen] ten July [1]830. —
Träger der Rolle ist Hr. Elzner gewesen.

Eine Vergleichung mit dem gedruckten Texte ergibt, daß dieser
für die Aufführungen in Einzelheiten vielfach abgeändert, die
Bezeichnung der Werke Schulbergs aber beibehalten worden ist.
Die in dem Hefte sich findenden Angaben über Anzug und
Requisiten ergeben keinen Anhalt dafür, daß durch sie eine
Ähnlichkeit mit Grabbe beabsichtigt worden sei. Als Requisiten
werden nur „Manuskripte in den Taschen“ genannt, von den
bei Ziegler erwähnten aber kein einziges aufgeführt.

11. „Zeitschrift für deutsche Philologie“, Bd 64, Nr 3/4, November
1939, S. 246—50.
ETWAS ÜBER DEN BRIEFWECHSEL ZWISCHEN
SCHILLER UND GOETHE
(S. 9 l—110)
1. Überlieferung
  Zu Grunde gelegt wurde:

  H: bestehend aus 36 Blättern in 20, die mit Ausnahme der
letzten Seite einspaltig beschrieben sind, und zwar so, daß immer
die linke Spalte für Verbesserungen und Zusätze freigelassen ist.