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GAA, Bd. IV, S. 385 zurück Seite vorwärts

[GAA, Bd. IV, S. 385]

 


   Verweis zum Text S.24, Z.3: § 1: Dieser selbst lautet: „Alle Eheleute leben in
der Grafschaft Lippe in Gemeinschaft der Güter.“ (A.a.O. S. 164.)
   Verweis zum Text S.24, Z.17: sanctionirt: gesetzlich bestätigt, bekräftigt.
   Verweis zum Text S.24, Z.27: Dispositionen: Verfügungen.
   Verweis zum Text S.24, Z.31—33: des Pandektentitels de administratione et
periculo tutorum [et curatorum, qui gesserint, vel non et de
agentibus vel conveniendibus uno vel pluribus]: Von der
Verwaltung und Verantwortlichkeit der Tutoren (Vormünder)
und Curatoren (Bevollmächtigten, Vertreter), welche die Vormundschaft
führten oder auch nicht, und von dem Verhältnisse derselben
als Kläger oder Beklagte entweder einzelne oder in Mehrzahl. —
Es ist der siebente Titel (d. h. Kapitelüberschrift) im 26. Buche
des dritten Teils der Pandekten.
   Verweis zum Text S.25, Z.35: patria potestas: väterliche Gewalt; der Inbegriff
der Rechte, die dem Vater bezüglich der Person und des Vermögens
seiner noch nicht selbständigen Kinder zusteht.
   Verweis zum Text S.25, Z.36: separata occonomia: getrennte Wirtschaft, selbständiger
Haushalt.
   Verweis zum Text S.26, Z.11: casus: Hier der juristische Zufall, der unabwendbare
Zufall, im Gegensatze zu dolus und culpa, die beide Kostenpflicht
begründen, während der Zufall nicht zu vertreten ist. Das Gesetz,
das nicht richtig ausgelegt ist, soll wie ein Naturereignis angesehen
werden; die Parteien, denen eine falsche Ausdeutung nicht zur Last
gelegt werden kann, sollen daher nicht durch Verurteilung in die
Kosten gestraft werden.
ÜBER DIE SHAKSPEARO-MANIE
(S. 27—55)
1. Überlieferung
  Zu Grunde gelegt wurde:

  H: besteht aus elf Doppelbogen in 20, von denen der fünfte und
achte an der Faltstelle auseinandergeschnitten sind.

  Das Papier hat einen grünlichen Ton und als Wasserzeichen,
außer sechs senkrechten Linien, in der Mitte der einen Hälfte eine
fünfblättrige Rose, in der Mitte der andern die Initialen H W H.
Grabbe hat demnach das während der Jahre 1823—27 von Heinrich
Wilhelm Hausmann in der Papiermühle zu Hillentrup hergestellte
Konzeptpapier verwendet. (Vgl. Weerth S. 77, unter Nr 8a.)

  Auf der ersten Seite des ersten Bogens steht der Titel, auf der
dritten und vierten dasVorwort; die zweite Seite ist leer. Auf
S. 5 beginnt der Text; er endet auf der zweiten Seite des letzten
Bogens, dessen zweite Hälfte leer ist, auf dessen vorletzter Seite