| [GAA, Bd. IV, S. 385] S.24, Z.3: § 1: Dieser selbst lautet: „Alle Eheleute leben in der Grafschaft Lippe in Gemeinschaft der Güter.“ (A.a.O. S. 164.) S.24, Z.17: sanctionirt: gesetzlich bestätigt, bekräftigt. S.24, Z.27: Dispositionen: Verfügungen. S.24, Z.31—33: des Pandektentitels de administratione et periculo tutorum [et curatorum, qui gesserint, vel non et de agentibus vel conveniendibus uno vel pluribus]: Von der Verwaltung und Verantwortlichkeit der Tutoren (Vormünder) und Curatoren (Bevollmächtigten, Vertreter), welche die Vormundschaft führten oder auch nicht, und von dem Verhältnisse derselben als Kläger oder Beklagte entweder einzelne oder in Mehrzahl. — Es ist der siebente Titel (d. h. Kapitelüberschrift) im 26. Buche des dritten Teils der Pandekten. S.25, Z.35: patria potestas: väterliche Gewalt; der Inbegriff der Rechte, die dem Vater bezüglich der Person und des Vermögens seiner noch nicht selbständigen Kinder zusteht. S.25, Z.36: separata occonomia: getrennte Wirtschaft, selbständiger Haushalt. S.26, Z.11: casus: Hier der juristische Zufall, der unabwendbare Zufall, im Gegensatze zu dolus und culpa, die beide Kostenpflicht begründen, während der Zufall nicht zu vertreten ist. Das Gesetz, das nicht richtig ausgelegt ist, soll wie ein Naturereignis angesehen werden; die Parteien, denen eine falsche Ausdeutung nicht zur Last gelegt werden kann, sollen daher nicht durch Verurteilung in die Kosten gestraft werden. ÜBER DIE SHAKSPEARO-MANIE (S. 27—55) 1. Überlieferung Zu Grunde gelegt wurde: H: besteht aus elf Doppelbogen in 20, von denen der fünfte und achte an der Faltstelle auseinandergeschnitten sind. Das Papier hat einen grünlichen Ton und als Wasserzeichen, außer sechs senkrechten Linien, in der Mitte der einen Hälfte eine fünfblättrige Rose, in der Mitte der andern die Initialen H W H. Grabbe hat demnach das während der Jahre 1823—27 von Heinrich Wilhelm Hausmann in der Papiermühle zu Hillentrup hergestellte Konzeptpapier verwendet. (Vgl. Weerth S. 77, unter Nr 8a.) Auf der ersten Seite des ersten Bogens steht der Titel, auf der dritten und vierten das „Vorwort“; die zweite Seite ist leer. Auf S. 5 beginnt der Text; er endet auf der zweiten Seite des letzten Bogens, dessen zweite Hälfte leer ist, auf dessen vorletzter Seite |
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