| [GAA, Bd. IV, S. 449] Da Grabbe erweislich mehrere ähnliche Kritiken geschrieben hat, so ist er zweifelsohne der Verfasser auch dieser.“ Hier notiert Clostermeier, ohne Zweifel zu verraten: „Verfasser ist nach dem Inhalt zu urtheilen Grabbe“. Demgemäß konnte Clostermeier auch den Versicherungen keinen Glauben schenken, mit denen Grabbe seine erste Einsendung im „Rheinisch-Westphälischen Korrespondenzblatte“ einleitet. Aus einer späteren Niederschrift geht nun aber hervor, daß Louise, des Archivrats kundige Tochter, über den Verfasser des mit „V. C.“ unterzeichneten Korrespondenz-Artikels sich eine von der des Vaters abweichende Meinung gebildet hatte. Diese Notiz lautet: „filia meint, daß die Tendenz dieses Aufsatzes gegen den Postdirector L[üder] Runnenberg gehe welcher unter der Kryptogly[p]he V. C. Vigore commissionis zu verstehen sey da sich R. der von Hoffmann angenommen habe. Unter den Despoten von Detmold ist vielleicht von Hoffmann, oder v. Funk zu verstehen“. Aus dieser Notiz geht zunächst mit Sicherheit dies eine hervor, daß es in Detmold außer Grabbe noch andere dort beheimatete Persönlichkeiten gab, welche die auswärtigen Journale mit Nachrichten bedienten; sodann aber mit großer Wahrscheinlichkeit, daß an der Polemik um die Person der Madame Hoffmann andere Korrespondenten beteiligt waren, nicht aber Grabbe. Schneiders Beweisführung findet also auch in dieser Quelle eine Stütze. 2 „Grabbe als Kritiker“, Marburg 1914 (Marburg, Phil. Diss. v. 21. Juni 1913), S. 32. 3 Albert Lortzing, „Gesammelte Briefe“, hrsg. von Georg Richard Kruse. Neue Ausg. Regensburg, Bosse (1913), S. 11. 4. Die angeführte Stelle findet sich auf den Sp. 367—68. 5. A.a.O. S. 33—34. 6 Der Unglaube, mit dem man früher diese Erklärung aufgenommen hat, mußte unberechtigterweise zu ungünstigen Schlüssen auf Grabbes Charakter führen. 7 Der Abdruck ist in den Nrn 43—45 vom 25. Oktober bis 3. November enthalten. 8. Ziegler S. 76—77. 9 Dieser angebliche Hausarrest wird weder durch die Auditeursnoch die anderen auf uns gekommenen Akten des Detmolder Militärgerichts bezeugt. 10. In den archivalischen Beständen des ehemaligen Detmolder Hoftheaters, die in der Landesbibliothek zu Detmold verwahrt werden, befinden sich auch die zwölf Rollenhefte zum „Chamäleon“ ; das neunte ist dasjenige des Dichters Schulberg. Auf der zweiten Seite sind zwei Aufführungen notiert: 1. Osnabrück, Freitag den 23ten October [1]829; 2. Pyrmont, Mittwoch den 21 [die 'l' ist nicht mit Sicherheit zu lesen] ten July [1]830. — Träger der Rolle ist Hr. Elzner gewesen. Eine Vergleichung mit dem gedruckten Texte ergibt, daß dieser für die Aufführungen in Einzelheiten vielfach abgeändert, die Bezeichnung der Werke Schulbergs aber beibehalten worden ist. Die in dem Hefte sich findenden Angaben über Anzug und Requisiten ergeben keinen Anhalt dafür, daß durch sie eine Ähnlichkeit mit Grabbe beabsichtigt worden sei. Als Requisiten werden nur „Manuskripte in den Taschen“ genannt, von den bei Ziegler erwähnten aber kein einziges aufgeführt. 11. „Zeitschrift für deutsche Philologie“, Bd 64, Nr 3/4, November 1939, S. 246—50. ETWAS ÜBER DEN BRIEFWECHSEL ZWISCHEN SCHILLER UND GOETHE (S. 9 l—110) 1. Überlieferung Zu Grunde gelegt wurde: H: bestehend aus 36 Blättern in 20, die mit Ausnahme der letzten Seite einspaltig beschrieben sind, und zwar so, daß immer die linke Spalte für Verbesserungen und Zusätze freigelassen ist. |
| |