| [GAA, Bd. IV, S. 133] Dieser Verwaltungsrath leitet und beaufsichtigt das Ganze, verfügt nach Stimmenmehrheit. Für die ersten beiden Jahre sollen die Mitglieder inamovibel sein, nachher finden neue Wahlen statt, doch sind die früheren Mitglieder wieder 5wählbar. Die unmittelbarste oberaufsichtliche, aesthetisch-technische Leitung des ganzen Theaterwesens hat der Intendant, neben ihm der Musikdirector die Direction der Oper. Auch nur von den Beiden geht die Initiative über aesthetisch-technische Dinge, und über die Composition der Gesellschaft aus, 10wodurch der geistige Impuls zunächst ihnen, den unmittelbarst dabei Betheiligten, Pflicht ist. Entsteht zwischen ihnen Collision, so entscheidet der Verwaltungsrath. Gastrollen, Engagements, Bauten u. dgl. haben Intendant und Musikdirector dem Verwaltungsrath zur Prüfung vorzuschlagen, 15und über Alles wird in den jährlichen Generalversammlungen des Vereins die Rechenschaft abgelegt. Eine bessere Constitution, als hier unter Schutz [S. 25] des von so vielen Spatzen beneideten und gescholtenen Adlers gedeiht, findet man weder in England noch in Frankreich. 20Selbst die deutschen Duodez-Landständchen heckten sie nicht aus, legte man ihnen doppelte Diäten zu. Hier heißt es nicht, ein halbes Jahr zu parliren und nichts auszurichten, oder sich recht wohlfeil und gefahrlos den Spaß eines Schloßbrandes zu machen, sondern statt des unwissenden Haufens das meist 25zuviel wissen wollende Geschlecht der Schauspieler zu regieren, und täglich Gutes zu schaffen. In dieser Verfassung sind durch die Stellung des Oberbürgermeisters, der vier vom Verein, zwei vom Stadtrath besonders erwählten Mitglieder, durch die Mitgliedschaft und den mehr die künstlerischen, als 30finanziellen Fragen betreffenden Einfluß des die Sache am Genauesten kennenden Intendanten und des Musikdirectors, durch die unbedingte Freiheit, gegen Actien an dem Verein Theil zu nehmen, durch die Möglichkeit, daß der Unbemittelte gegen ein Geringes als berathendes Ehrenmitglied eintrete, 35durch die controllirenden Generalversammlungen, durch die bestimmte Dauer der Verwaltungsmitglieder und dann wieder durch unbedingte Wählbarkeit ihrer selbst oder anderer, alle Interessen des Vereins und der Düsseldorfer Theaterfreunde verschlungen, und, ohne fremden Zuschuß, ward so 40die Fortdauer, stete Verbesserung und gemein- [S. 26] same Liebe für das Institut möglich. Nur durch diese Verfassung, |
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