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[GAA, Bd. V, S. 138]

 


Entschließung Serenissimi auf meinen, im submissesten Zutrauen
zu Höchstderoselben Durchlauchtigsten Person, unmittelbar
unterthänigst eingereichten, Antrag vom 2t September
aus Hochfürstlicher Regierung mir, wie jede andere, im
5gewöhnlichen Geschäftsgang erfolgende, Verfügung, offen
durch die Hand eines Canzleibothen insinuiret werden würde,
— dieser empfindlichen Kränkung hatte ich micht nicht versehen.


  Die dadurch dieser, ihrer Natur nach so delicaten, Sache
10beförderte Publicität compromittirt nicht nur mich, sondern
auch den Advocaten Grabbe, ja selbst auch den Bibliothekar
Wasserfall.

  Um einen Gehülfen in meinem Archivamte habe ich in meiner
unterthänigsten Bittschrift nicht gebethen.

15  Ich habe aber hiernächst, bei Gelegenheit der Einsendung
der von mir revidirten letzten Militair-Casse-Rechnung des
Herrn Raths Piderit von 1825 an Hochfürstliche Regierung
schon vorläufig darauf angetragen, wegen meines, schon so
weit vorgerückten, zur Wahrnehmung eines Rechnungsamtes
20nicht mehr tauglichen, Alters von den mir bisher obgelegenen
Militair-Rechnungs-Revisions-Geschäften in ihrem ganzen Umfange
entbunden zu werden.

  Da ich nun an der Gewährung meiner Bitte nicht zweifeln
kann, mithin durch solche mir schon allein eine große Erleichterung
25zu theil wird: so erkläre ich hiedurch gehorsamst,
daß ich auf die Hülfe des Herrn Bibliothekars Wasserfall
gänzlich verzichte, und meinem Archivamte noch ferner,
wie bisher, vorzustehen, und genügen zu können, gedenke.

  Ubrigens wird mich nichts in der Uberzeugung stöhren, daß
30der, ich betheure es bei Gott! ohne alle Nebenrücksicht, aus
wahrem Pflichtseifer zu meinem Nachfolger am Archiv in
unterthänigsten Vorschlag gebrachte, Advocat Grabbe, welchem,
wie ich mir schmeichle, es am competentesten beurtheilen
zu können, alle für diese Bestimmung erforderliche Eigenschaften,
35wenigstens in einem höhern Grade als gegenwärtig
irgend einem andern beiwohnen, gerade derjenige ist, der,
nach stets fortschreitender fernerer Ausbildung, in diesem
Posten dem hohen Fürstenhause Lippe, dem Lippischen Lande
und dem Staatsdienste am meisten nützlich werden könnte.

40  Die Anwendung des Grundsatzes, daß keine Anwartschaften
gegeben werden, welche jener Betrachtung weit nachstehen