Das Christian-Dietrich-Grabbe-Portal
 
GAA, Bd. II, S. 779 zurück Seite vorwärts

[GAA, Bd. II, S. 779]

 


aufgenommen wurde, ließ in ihm den Vorsatz entstehen, „mehrere
bürgerliche Verhältnisse nach und nach dramatisch zu behandeln“
(„Meine theatralische Laufbahn“, „dramatische Werke“ Bd 1, Leip-
zig 1798, S. 118). Es entstand eine lange Reihe dramatisierter
Sitten- und Familiengemälde, von denen z. B. „Verbrechen aus
Ehrsucht“ (1784), „Die Jäger“ (1785), „Die Hagestolzen“ (1793)
und „Dienstpflicht“ (1795) noch zur Zeit Grabbes unentbehrliche
Bestandteile des Repertoires vieler deutscher Bühnen waren. Sie
arbeiteten auf Rührung, Belehrung und Besserung hin. Ein jeder
sollte von der Gesinnung, die sie in ihm geweckt hatten, etwas
mit nach Hause nehmen können. Darum zeichnete Iffland nach
der Natur, und er befriedigte lange Zeit die Menschen, weil diese
sich auf der Bühne so dargestellt sahen, wie sie sich sehen wollten,
und in den dramatischen Vorgängen ein Stück ihres eigenen täg-
lichen Lebens fanden.
   Verweis zum Text S.510, Z.5: so nimm die Flügel der Morgenröte: Siehe die Verweis zum Text Anm.
zu Verweis zum Text S.298, Z.2 f.:
   Verweis zum Text S.510, Z.14: den großen Joseph in Ägypten [ usw. ]: Siehe die
Verweis zum Text Anm. zu S. 298, Z. 28—31.
   Verweis zum Text S.510, Z.14 f.: nicht den unechten [ usw. ]: In Etienne Nicolas
Méhuls Oper „Joseph“ („Joseph in Ägypten“) vom Jahre 1807.
   Verweis zum Text S.510, Z.17: des jetzigen Vitzkönigs von Ägypten: Siehe die
Verweis zum Text Anm. zu S. 298, Z. 9.
   Verweis zum Text S.510, Z.39: Mizraim: Siehe die Verweis zum Text Anm. zu S. 299, Z. 8.
   Verweis zum Text S.511, Z.24: schächten: Nach jüdischem Ritus schlachten.
   Verweis zum Text S.511, Z.25: kauscher: (Ein jüdisches, chaldäisches Wort) rein,
echt, wie es sein soll, untadelig, recht, gesetzmäßig. Kauscher ist
die Aussprache der niederen Juden für 'kôscher'.
   Verweis zum Text S.512, Z.32: Huldin: Oder Holdin, Bezeichnung einer anmut-
reichen Person; die Holdinnen sind die Anmutsgöttinnen.
   Verweis zum Text S.513, Z.19: Sie nicht affizieren: Keinen Eindruck auf Sie
machen, Ihr Gemüt nicht bewegen; vielleicht auch: nicht nachteilig
auf Sie einwirken.
   Verweis zum Text S.515, Z.23: Mai: Siehe die Verweis zum Text Anm. zu S. 306, Z. 26.
   Verweis zum Text S.515, Z.27: Ette: Siehe die Verweis zum Text Anm. zu S. 307, Z. 31.
   Verweis zum Text S.515, Z.28: „Kurz ist der Schmerz und ewig währt die Freud“:
Siehe die Verweis zum Text Anm. zu S. 307, Z. 33.
   Verweis zum Text S.516, Z.11: Alter Hugo: Gustav Hugo (1764—1844), 1788
außerordentlicher, 1792 ordentlicher Professor der Rechtswissenschaft
an der Universität zu Göttingen. Seine Forscherarbeit galt vor-
nehmlich den Erscheinungen des römischen Rechtslebens. Er ver-
öffentlichte u. a. 1789 „Institutionen des heutigen Römischen
Rechts“, 1790 eine „Geschichte des römischen Rechtes“; zu seinen
Kollegs gehörte eine bald Institutionen, bald Pandekten genannt e
ausführliche systematische Institutionen-Vorlesung, verbunden mit
praktischen Übungen. Mit seinen rechtswissenschaftlichen Grundsät-
zen, die sich unter Kantischem Einflusse ausgebildet hatten, für
die aber auch die von Pütter, Montesquieu und anderen empfan-
genen Anregungen maßgebend geworden waren, gehört Hugo, neben
Christian Gottlieb Haubold und Friedrich Karl von Savigny, zu
den Begründern der Historischen Rechtsschule in Deutschland. Da