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[GAA, Bd. III, S. 603]

 


Braunenbruch erstreckte. (Gerhard Peters in der „Geschichte der
Stadt Detmold“, Detmold 1953, S. 184.)
   Verweis zum Text S.293, Z.10: schlackerwettert: herrscht ein schmutziges, aus
Regen und Schnee gemischtes Wetter.
   Verweis zum Text S.295, Z.12: verfumfeien: „eigentlich unter spiel und sang
herrichten, in liederlicher weise machen, dann überhaupt verderben,
zu grunde richten. ein eigentlich nur in den mundarten heimisches
wort; es scheint n[ieder] d.[eutschen] ursprungs, gebildet aus bum-
fei, fidelfumfei ... und ahmt den schall der geige nach“. (Grimms
„Wörterbuch“, Bd 12, Lfg 1, Leipzig 1886, Sp. 368.)
   Verweis zum Text S.308, Z.19: Teutobuch: Die gesamte übrige Überlieferung
des Textes der „Hermannsschlacht“ hat 'Teutobach'. Vgl. Verweis zum Text S. 171,
Z. 35; Verweis zum Text S. 172, Z. 17; Verweis zum Text S. 173, Z. 8; Verweis zum Text S. 221, Z. 3; Verweis zum Text S. 223, Z. 8;
Verweis zum Text S. 267, Z. 15; Verweis zum Text S. 272, Z. 18; Verweis zum Text S. 345, Z. 34. Darum hätte es man-
ches für sich, hier einen Lese-, Schreib- oder Druckfehler anzu-
nehmen. Jedoch ist die Möglichkeit nicht von der Hand zu weisen,
daß Grabbe bei der Wahl der Namensform geschwankt hat. Im
ersten Bande von Heinrich Ludens „Geschichte des teutschen Volkes“
(Gotha, Perthes 1825), einer seiner Quellen, wird aus dem 'Teuto-
boduus' der antiken Geschichtschreiber (vgl. zu diesem Namen
Karl Müllenhoff, „Deutsche Altertumskunde“, Bd 2, Berlin, Weid-
mann 1887, S. 118—20) ein 'Teutoboch' (vgl. S. 48), was ebenso
die Variante 'Teutobuch' wie 'Teutobach' zuläßt. In dieser Er-
wägung hat der Bearbeiter von einem Eingriff abgesehen.
   Verweis zum Text S.309, Z.25: caudinischen Pässen: Während des zweiten Samni-
terkrieges (321 v. Chr.) marschierten die römischen Heere unter
ihren Konsuln durch den Kaudinischen Paß in den Talkessel von
Caudium, einer Stadt der Samniten an der Via Appia. Sie fanden
den Paß vor sich geschlossen, machten Kehrt und sahen nun auch
den rückwärtigen versperrt. Ihre Ausbruchversuche mißglückten.
So sahen sich die Konsuln gezwungen, sich den Bedingungen des
feindlichen Feldherrn zu beugen, daß das samnitische Gebiet ge-
räumt werde und das gefangene Heer ohne Waffen durch das
Joch gehe.
   Verweis zum Text S.311, Z.20: Cassius Scaurus: Eine Persönlichkeit dieses Na-
mens ist nicht nachweisbar. Gemeint ist möglicherweise Lucius
Cassius Longinus, der Konsul des Jahres 107 v. Chr. Er erhielt
das Narbonensische Gallien zur Provinz, um den Kimbern und
deren Verbündeten zu widerstehen, wurde aber noch in dem ge-
nannten Jahre auf dem Gebiete der Allobroger von den Tigurinern
geschlagen und getötet. (Vgl. Drumann-Groebe, „Geschichte Roms“,
2. Aufl., Bd 2, Leipzig 1902, S. 95; Luden, „Geschichte des teutschen
Volkes“, Bd 1, Gotha 1825, S. 36.)
   Verweis zum Text S.311, Z.20: Aurelius: M. Aurelius Scaurus befehligte im Jahre
105 v. Chr. als Legat des Konsuls C. Manlius ein römisches Korps
in Gallien, das von den heranziehenden Kimbern zuerst ange-
griffen wurde. In diesem Kampfe, der mit der Niederlage der
Römer endete, fand Aurelius einen rühmlichen Tod. — Luden (a.a.O.
S. 37) erzählt, er sei in Gefangenschaft geraten und habe den Tod,
dem er auf dem Schlachtfelde entgangen sei, von der Hand des
Königs der Kimbrer Bojorix oder Bolus empfangen, „weil er un-