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[GAA, Bd. III, S. 604]

 


besonnen das ruhmwürdige Wort ausgesprochen hatte: Roms Volk
werde selbst den Cimbrern unüberwindlich sein“.
   Verweis zum Text S.311, Z.20 f.: Servilius Cäpio: Sein Vorname war Quintus;
geboren war er um 150 v. Chr. Im Jahre 105, in dem er Pro-
konsul in Gallien war, „erschienen die Kimbern mit ihren Ver-
bündeten, den Teutonen, Ambronen und Helvetiern an den Gren-
zen des römischen Reichsgebiets in Gallien. Die Römer stellten
deshalb drei Heere auf, das am weitesten nach Norden vorge-
schobene unter dem Consularlegaten M. Aurelius Scaurus ..., das
zweite westlich der Rhône unter Caepio und das dritte östlich der
Rhône unter dem im Amt befindlichen Consul Cn. Mallius Maxi-
mus, der seinem Rang nach der Oberfeldherr war. Aber der hoch-
adlige Caepio war ein politischer und persönlicher Gegner dieses
Emporkömmlings und wollte sich ihm nicht unterordnen, nicht
einmal sich mit ihm über einen gemeinsamen Kriegsplan verstän-
digen. Vergebens suchten die eigenen Soldaten und Abgesandte des
Senats den Zwist der Feldherren angesichts der furchtbaren Gefahr
beizulegen; Caepios Hochmut und Eigensinn vereitelte alle Be-
mühungen, und seine Unbesonnenheit vollendete das Unglück.
Nachdem das Korps des Scaurus aufgerieben war und dennoch
die feindlichen Friedensvorschläge zurückgewiesen worden waren,
griffen die vereinigten Barbaren am 6. Oktober 649 = 105 ... erst
den Caepio und dann den Mallius auf dem linken Rhôneufer bei
Arausio an und brachten ihnen die vernichtendste Niederlage bei,
die Rom seit dem Tage von Cannae erlitten hatte; beide Lager
wurden genommen und die Legionen gänzlich zusammengehauen
oder gefangen; nur geringe Reste der angeblich 80_000 Mann
retteten sich mit den Feldherren.“ Später ist dem Caepio der Pro-
zeß gemacht worden. Er wurde verbannt und hat im Exil in
Smyrna sein Leben beschlossen. (Vgl. Pauly-Wissowa, „Encyclo-
pädie der classischen Altertumswissenschaft“, neue Bearbeitung,
Reihe 2, Bd 2, Stuttgart 1923, Sp. 1783—85.) Eine ausführliche
Schilderung der Schlacht und ihrer Vorgeschichte gibt Luden, a.a.O.
S. 36—39.
   Verweis zum Text S.311, Z.21: Marcus Manlius: Gemeint ist Cn. Mallius Maxi-
mus, der Konsul des Jahres 105 v. Chr. Sein Gentilname ist in
den Handschriften der Autoren vielfach zu Manlius oder Manilius
entstellt; sein Pränomen lautet fälschlich M. bei Tacitus („Ger-
mania“ 37) und anderen antiken Geschichtschreibern. Er selbst ent-
kam aus der Schlacht bei Arausio, aber zwei seiner Söhne fielen.
Wie Caepio, so wurde auch er nachher zur Rechenschaft gezogen
und ging, im Jahre 103 verurteilt, in die Verbannung. (Pauly-
Wissowa Bd 14, Stuttgart 1930, Sp. 911—12.) Daß der Konsul
nebst zweien seiner Söhne geblieben sei, berichtet Luden (a.a.O.
S. 38.)

ERLÄUTERUNGEN
zu den Lesarten
   Verweis zum Text S.508, Z.28: Tiburs Waldung: Tibur, das heutige Tivoli, war
ein latinischer Ort in erhöhter, fester Lage am linken Ufer des