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[GAA, Bd. II, S. 781]

 



DER CID

1. Überlieferung

   Das parodistische Opern-Libretto Der Cidhat Grabbe für Nor-
bert Burgmüller zum Komponieren geschrieben, und so ist auch
das Original-Manuskript in die Hände Burgmüllers gelangt. Dieser
hat die Vertonung nicht begonnen, zumal das Werk dafür unge-
eignet ist. Vermutlich ist jenes Manuskript die einzige Niederschrift
des Textbuches gewesen, welche existiert hat; zum mindesten hat
Grabbe nach seiner Rückkehr in die Heimat keine mehr besessen.
(Ziegler S. 189.) Nach Burgmüllers frühem Tode (am 7. Mai 1836)
kam das Manuskript an dessen Mutter, und von der erhielt es Wolf-
gang Müller von Königswinter. Dieser hatte, wie er später Oscar
Blumenthal schrieb, die Unvorsichtigkeit, die Blätter einem Patienten
zu leihen, dessen Name ihm entfiel und von dem er sie nicht zurück-
bekam. Glücklicherweise hatte er vorher (1837) für Ferdinand Frei-
ligrath auf dessen Wunsch eine Abschrift hergestellt. Als Freiligrath
1839 seine Vaterstadt besuchte, ließ er die Kopie den dortigen
Freunden zurück. Sie wurde Karl Ziegler übereignet, der sie bei
Erscheinen seiner Biographie Grabbes (1855) noch besaß (Ziegler
S. 191) und später der Landesbibliothek zu Detmold übergeben hat
(WBl IV 89). Daß es sich bei dieser Kopie um die von der Hand
Wolfgang Müllers gefertigte handelt, ist von Herrn Prof. Dr. Paul
Luchtenberg bestätigt worden. Das Original-Manuskript ist nicht
wieder aufgetaucht. Die Abschrift

   A: besteht aus zwei Lagen zu je acht Blatt, einem Doppelblatte
und einem als Umschlag um das Ganze gelegten zweiten, insgesamt
also aus zwanzig Blättern in 8 0. Die beiden ersten sowie die letzte
Seite sind unbeschrieben, die übrigen von 1 bis 37 paginiert.

   Wenn auch A nur wenige Verbesserungen aufweist, so ist sie doch
von dem Schreiber, dem damals etwa einundzwanzigjährigen Stu-
denten, ohne philologische Akribie hergestellt worden. Es kam ihm
offenbar nur darauf an, den Text festzuhalten. Dagegen ist die
Zeichensetzung mit Sorglosigkeit behandelt; an den Zeilenenden feh-
len die Satzzeichen vielfach überhaupt. Wo die sprechenden Personen
sich von selbst verstehen ('Totengräber', 'Jude'), sind sie unbezeich-
net geblieben. Die Rechtschreibung ist nicht einheitlich; sie schwankt
zwischen 'Chimene' und 'Ximene', 'Publikum' und 'Publicum'. Die
Konjunktion 'und' wird wiederholt mit 'u' abgekürzt.

 

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