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GAA, Bd. IV, S. 19 zurück Seite vorwärts

[GAA, Bd. IV, S. 19]

 


II
Krtischer Theil der Relation.
A.
Das Votum,
5seinem Material nach.

  Bei dem dargestellten Appellationsverfahren
sind die Formalitäten des Gerichtsgebrauchs gehörig
beobachtet. Die Sache selbst möchte dahin
zu entscheiden seyn, daß die letzte Sentenz der
10Canzlei bestätigt, also das Decret des Untergerichts
erneuert, und der Appellant verurtheilt
würde, binnen einer Frist von 4 Wochen, bei
Verlust seiner Klage, den Beweis zu führen, daß
die Intervenientin um den Bürgschaftscontract
15ihres Mannes gewußt und darin eingewilligt habe.
Auch möchte es recht und billig seyn, die Kosten
aller Instanzen zu compensiren.

B.
Entscheidungsgründe.
20
  Das eben gefällte Urtheil gründet sich auf die
Auslegung einer oft bestrittenen Gesetzstelle, es
steht mit den römischen Bestimmungen über die
Güter der Eheleute in offenbarem Widerspruch,
und überdieß gibt es sicherlich nicht Wenige, welche
25schon aus Grundsätzen einer sogenannten Billigkeit
den Stab darüber brechen könnten. Ehe
daher der Referent und Votant die einzelnen
Entscheidungsgründe hinter einander aufzählt,
hält er es sowohl für seine Pflicht als auch für
30eine Vorsichtsmaaßregel, eine kurze Darstellung
und Rechtfertigung der Ansichten zu geben, welche
er über das Gesetz, über dessen Interpretation,
und auch über die Billigkeit, soweit sie dabei in
Betracht kommt, sich glaubte aneignen zu müssen.