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GAA, Bd. IV, S. 450 zurück Seite vorwärts

[GAA, Bd. IV, S. 450]

 


H umfaßt also 71 Seiten, die jeweils in der oberen rechten oder
linken Ecke mit Ziffern versehen sind. Da aber die Paginierung
irrtümlich von 32 auf 34 springt, so endet sie mit 72. Sie ist mit
Bleistift berichtigt. Bei den folgenden Angaben sind die zutreffenden
Zahlen benutzt.

  Das Papier ist ein grünlich-graues Konzeptpapier, mit Ausnahme
des Blattes 59/60. Dieses ist ein glattes bräunliches Schreibpapier
mit dem Wasserzeichen G E H, stammt also aus der Papiermühle
in Pivitsheide, und zwar aus der Pachtzeit Georg Ernst Hausmanns.
Vermutlich ist es mit dem bei Weerth S. 105, unter 7 bezeichneten
identisch. Das andere Papier ist Hillentruper Herkunft, aber wieder
von zweifacher Art. Vorherrschend ist das, welches als Wasserzeichen,
außer sieben senkrechten Linien, die gekrönte Sonne in der
Mitte des Bogens, darunter H W H, aufweist. Demnach ist es
ein vom Pächter Heinrich Wilhelm Hausmann hergestelltes Konzeptpapier
(Weerth S. 77, unter 5). Es ist verwendet für die Blätter
9/10 bis 31/32, 35/36, 37/38, 43/44, 45/46, 49/50, 53/54, 55/56
und 61/62 bis zum Schlusse. Die zweite der verwendeten Papiersorten,
etwas feiner und durchsichtiger als die andere Hillentruper,
ist das in der Pachtzeit Friedrich Wilhelm Hausmanns hergestellte
Konzeptpapier mit sechs senkrechten Linien, der einfachen fünfblättrigen
Rose und den Initialen F W H als Wasserzeichen (Weerth
S. 79, unter 8, danach allerdings erst seit 1831 bezeugt). Diese
Wasserzeichen erscheinen auf den Blättern 1/2 bis 7/8, 33/34 und
41/42. Die übrigen Blätter sind nicht mit Sicherheit zu bestimmen.
In den Blättern 47/48 und 51/52 sind, außer den Linien, keine
Wasserzeichen, in Bl. 57/58 nur Teile einer Sonne und eines Buchstabens
zu erkennen. Weist endlich Bl. 39/40 wirklich ein Wasserzeichen
auf, so kommt dies über schwache Andeutungen nicht hinaus.
Möglicherweise handelt es sich auch bei diesen Blättern um das
Hillentruper Konzeptpapier mit der gekrönten Sonne, bei denen
nur das Wasserzeichen völlig geglückt ist.

  H ist in einen Halbleinenband eingebunden. Nach dem dafür
verwendeten Doppel-Kaliko, den zur Gliederung des Rückens
dienenden blinden Fileten und dem Gustavmarmor des Überzugpapiers
zu urteilen gehört er etwa den siebziger oder achtziger
Jahren des neunzehnten Jahrhunderts an.

  F. Stiftung Preußischer Kulturbesitz, Depot der Staatsbibliothek.
Tübingen. Sign.: Ms. Germ. Fol. 1161.

  Verglichen wurde:
  T: Schiller und Goethe. Ein Fragment aus einer Abhandlung
über deren Briefwechsel. (Geschrieben im Juni 1830.) In: Hermann.
Ein Centralorgan für Rheinland-Westphalen. Nro.. 50. 21. Juni
1835. S. 390—92.
  Die Abhandlung über denBriefwechsel zwischen Schiller und
Goethewar zunächst für HerloßsohnsKometenbestimmt. Jedoch
schickte Grabbe die beendete Niederschrift auf den Rat seines
Verlegers Kettembeil nicht ab und machte Herloßsohn unannehmbare
Bedingungen, so daß der Abdruck imKometennicht zu
Stande kam. Da aber auch Kettembeil davor zurückschreckte, die
Streitschrift zu verlegen, so bot sie Grabbe unterm 15. Januar 1831