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[GAA, Bd. II, S. 599]

 


Reformen beglücken will, für die es noch nicht reif ist, und als
„Opfer nied'rer Rache“, aber auch der eigenen Schwäche und Ver-
blendung stürzt.
   Verweis zum Text S.282, Z.1: aus Wists Hause daselbst: Im Hause des aus Ham-
burg gebürtigen Kaufmanns Johann Heinrich Wist hat Grabbe in
jenen Jahren gewohnt.
   Verweis zum Text S.282, Z.11: Die hegen Sie ja auf: Aufhegen hat im nieder-
deutschen Sprachgebiete die Bedeutung 'beisammen halten', 'eines
zum andern legen', 'sparen' angenommen; hier: Die bewahren Sie ja
auf.
   Verweis zum Text S.282, Z.34: Busenstreif: Soviel wie Busenkrause, ein Bestand-
teil der männlichen Tracht im achtzehnten und der ersten Hälfte
des neunzehnten Jahrhunderts. Er war am Hemd befestigt, diente
zum Verdecken von dessen vorderem Verschlusse und als Schmuck
und war aus Spitze oder gefälteltem Batist gefertigt.
   Verweis zum Text S.283, Z.2: Variatio delectat: Abwechslung ergötzt; bei den
römischen Autoren (Cicero u. a.) nur in der Form 'Varietas delectat'
belegt.
   Verweis zum Text S.283, Z.2 f.: bei einigen sonntäglichen Variationen und Ko-
ketterien: Anspielung auf die damals überschwänglich gefeierte
Koloratursängerin Henriette Sontag (1806—1854), seit 1828 Gattin
des sardinischen Legationsrates Carlo Grafen Rossi. 1825 war sie
an das Königstädtische Theater in Berlin engagiert worden, hatte
aber zwei Jahre später diesen Vertrag gelöst, um an die Italienische
Oper in Paris zu gehen. Am 18. Januar 1830 ist sie dort zum
letzten Male aufgetreten; dann hat sie der Bühne ganz entsagt.
   Verweis zum Text S.283, Z.26 f.: das corpus juris canonici, edidit Freiesleben:
Die Handausgabe des „Corpus juris canonici academicum“, veran-
staltet von Christoph Heinrich Freiesleben (gest. um 1733), sachsen-
gothaischem Kammer- und Bergrate zu Altenburg, ist zuerst 1728
erschienen und wegen ihrer Beliebtheit häufig nachgedruckt worden.
   Verweis zum Text S.283, Z.27 f.: Caroli Friederici Zepernick, repertorium juris
feudalis: Karl Friedrich Zepernick (1751—1839), geboren zu Halle
a. d. Saale, zuletzt Senior im Schöppenstuhle und Salzgraf daselbst,
ließ sein „Repertorium juris feudalis theoretico-practicum“ 1787
bei Renger in Halle erscheinen. Ernst Landsberg nennt ihn in
seiner „Geschichte der Deutschen Rechtswissenschaft“ (Abt. 3,
Halbbd 2, Text, München und Berlin 1910, S. 328) den „Patri-
archen der Lehnrechtswissenschaft“.
   Verweis zum Text S.283, Z.28 f.: Ledderhose's [...] kleine Schriften: Konrad
Wilhelm Ledderhose (1751—1812), Geh. Regierungsrat und Direktor
des Hofarchivs zu Kassel, von Januar 1785 an Professor des
bürgerlichen und des Staatsrechts, wie auch der deutschen Reichs-
geschichte am Collegium Carolinum daselbst, hat eine Menge Werke
verfaßt, in denen er insbesondere kirchenrechtliche Fragen behandelt.
Seine Gutachten und Abhandlungen sammelte er unter dem Titel
„Kleine Schriften“; sie sind in den Jahren 1787—95 in Marburg,
später in Eisenach bei verschiedenen Verlegern erschienen und haben
vorwiegend staatsrechtliche Themen aus dem Bereich der hessischen
Lande zum Gegenstande.
   Verweis zum Text S.283, Z.29: Creuzers Symbolik: Georg Friedrich Creuzer