| [GAA, Bd. IV, S. 450] H umfaßt also 71 Seiten, die jeweils in der oberen rechten oder linken Ecke mit Ziffern versehen sind. Da aber die Paginierung irrtümlich von 32 auf 34 springt, so endet sie mit 72. Sie ist mit Bleistift berichtigt. Bei den folgenden Angaben sind die zutreffenden Zahlen benutzt. Das Papier ist ein grünlich-graues Konzeptpapier, mit Ausnahme des Blattes 59/60. Dieses ist ein glattes bräunliches Schreibpapier mit dem Wasserzeichen G E H, stammt also aus der Papiermühle in Pivitsheide, und zwar aus der Pachtzeit Georg Ernst Hausmanns. Vermutlich ist es mit dem bei Weerth S. 105, unter 7 bezeichneten identisch. Das andere Papier ist Hillentruper Herkunft, aber wieder von zweifacher Art. Vorherrschend ist das, welches als Wasserzeichen, außer sieben senkrechten Linien, die gekrönte Sonne in der Mitte des Bogens, darunter H W H, aufweist. Demnach ist es ein vom Pächter Heinrich Wilhelm Hausmann hergestelltes Konzeptpapier (Weerth S. 77, unter 5). Es ist verwendet für die Blätter 9/10 bis 31/32, 35/36, 37/38, 43/44, 45/46, 49/50, 53/54, 55/56 und 61/62 bis zum Schlusse. Die zweite der verwendeten Papiersorten, etwas feiner und durchsichtiger als die andere Hillentruper, ist das in der Pachtzeit Friedrich Wilhelm Hausmanns hergestellte Konzeptpapier mit sechs senkrechten Linien, der einfachen fünfblättrigen Rose und den Initialen F W H als Wasserzeichen (Weerth S. 79, unter 8, danach allerdings erst seit 1831 bezeugt). Diese Wasserzeichen erscheinen auf den Blättern 1/2 bis 7/8, 33/34 und 41/42. Die übrigen Blätter sind nicht mit Sicherheit zu bestimmen. In den Blättern 47/48 und 51/52 sind, außer den Linien, keine Wasserzeichen, in Bl. 57/58 nur Teile einer Sonne und eines Buchstabens zu erkennen. Weist endlich Bl. 39/40 wirklich ein Wasserzeichen auf, so kommt dies über schwache Andeutungen nicht hinaus. Möglicherweise handelt es sich auch bei diesen Blättern um das Hillentruper Konzeptpapier mit der gekrönten Sonne, bei denen nur das Wasserzeichen völlig geglückt ist. H ist in einen Halbleinenband eingebunden. Nach dem dafür verwendeten Doppel-Kaliko, den zur Gliederung des Rückens dienenden blinden Fileten und dem Gustavmarmor des Überzugpapiers zu urteilen gehört er etwa den siebziger oder achtziger Jahren des neunzehnten Jahrhunderts an. F. Stiftung Preußischer Kulturbesitz, Depot der Staatsbibliothek. Tübingen. Sign.: Ms. Germ. Fol. 1161. Verglichen wurde: T: Schiller und Goethe. Ein Fragment aus einer Abhandlung über deren Briefwechsel. (Geschrieben im Juni 1830.) In: Hermann. Ein Centralorgan für Rheinland-Westphalen. Nro.. 50. 21. Juni 1835. S. 390—92. Die Abhandlung über den „Briefwechsel zwischen Schiller und Goethe“ war zunächst für Herloßsohns „Kometen“ bestimmt. Jedoch schickte Grabbe die beendete Niederschrift auf den Rat seines Verlegers Kettembeil nicht ab und machte Herloßsohn unannehmbare Bedingungen, so daß der Abdruck im „Kometen“ nicht zu Stande kam. Da aber auch Kettembeil davor zurückschreckte, die Streitschrift zu verlegen, so bot sie Grabbe unterm 15. Januar 1831 |
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