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[GAA, Bd. IV, S. 133]

 


Dieser Verwaltungsrath leitet und beaufsichtigt das
Ganze, verfügt nach Stimmenmehrheit. Für die ersten beiden
Jahre sollen die Mitglieder inamovibel sein, nachher finden
neue Wahlen statt, doch sind die früheren Mitglieder wieder
5wählbar. Die unmittelbarste oberaufsichtliche, aesthetisch-technische
Leitung des ganzen Theaterwesens hat der Intendant,
neben ihm der Musikdirector die Direction der Oper. Auch
nur von den Beiden geht die Initiative über aesthetisch-technische
Dinge, und über die Composition der Gesellschaft aus,
10wodurch der geistige Impuls zunächst ihnen, den unmittelbarst
dabei Betheiligten, Pflicht ist. Entsteht zwischen
ihnen Collision, so entscheidet der Verwaltungsrath. Gastrollen,
Engagements, Bauten u. dgl. haben Intendant und
Musikdirector dem Verwaltungsrath zur Prüfung vorzuschlagen,
15und über Alles wird in den jährlichen Generalversammlungen
des Vereins die Rechenschaft abgelegt.

  Eine bessere Constitution, als hier unter Schutz [S. 25]
Erstdruck des von so vielen Spatzen beneideten und gescholtenen Adlers
gedeiht, findet man weder in England noch in Frankreich.
20Selbst die deutschen Duodez-Landständchen heckten sie nicht
aus, legte man ihnen doppelte Diäten zu. Hier heißt es nicht,
ein halbes Jahr zu parliren und nichts auszurichten, oder sich
recht wohlfeil und gefahrlos den Spaß eines Schloßbrandes
zu machen, sondern statt des unwissenden Haufens das meist
25zuviel wissen wollende Geschlecht der Schauspieler zu regieren,
und täglich Gutes zu schaffen. In dieser Verfassung
sind durch die Stellung des Oberbürgermeisters, der vier vom
Verein, zwei vom Stadtrath besonders erwählten Mitglieder,
durch die Mitgliedschaft und den mehr die künstlerischen, als
30finanziellen Fragen betreffenden Einfluß des die Sache am
Genauesten kennenden Intendanten und des Musikdirectors,
durch die unbedingte Freiheit, gegen Actien an dem Verein
Theil zu nehmen, durch die Möglichkeit, daß der Unbemittelte
gegen ein Geringes als berathendes Ehrenmitglied eintrete,
35durch die controllirenden Generalversammlungen, durch die
bestimmte Dauer der Verwaltungsmitglieder und dann wieder
durch unbedingte Wählbarkeit ihrer selbst oder anderer, alle
Interessen des Vereins und der Düsseldorfer Theaterfreunde
verschlungen, und, ohne fremden Zuschuß, ward so
40die Fortdauer, stete Verbesserung und gemein- [S. 26] Erstdruck same
Liebe für das Institut möglich. Nur durch diese Verfassung,